Aus dem Vatikan

Wie sieht die Zukunft des vatikanischen Justizsystems aus?

Nur der Tenor des Urteils in der bekannten "Becciu-Sache" wurde am 15. Dezember 2023 verlesen. Das vollständige Urteil mit allen Gründen wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht, voraussichtlich im Jahr 2024, also irgendwann zwischen Juni und Dezember.

Andrea Gagliarducci-25. Januar 2024-Lesezeit: 6 Minuten

Der Prozess von Kardinal Becciu ©OSV

Über das Ende des Prozesses über die Verwaltung der Gelder des Staatssekretariats, des so genannten "Becciu-Prozesses", ist noch nichts bekannt. Das Urteil, das am 15. Dezember verlesen wurde, weist mehrere Freisprüche, zahlreiche Neudefinitionen von Straftaten und einige Verurteilungen auf und kann niemanden zufrieden stellen.

Die einzigen, die keine Berufung einlegten, waren das Staatssekretariat und die Verwaltung des Vermögens des Apostolischen Stuhls, beides zivile Parteien (und zwei Seiten derselben Medaille, wenn man bedenkt, dass die Verwaltung der Gelder des Staatssekretariats der APSA übertragen wurde). Monsignore Mauro Carlino, der Sekretär, der zunächst Angelo Becciu und dann Edgar Peña Parra ablöste, wurde als einziger von allen Vorwürfen freigesprochen. Alle anderen Beteiligten, sowohl die Angeklagten als auch die Zivilparteien, und sogar der Rechtsbeistand des Vatikans (die Staatsanwaltschaft) haben angekündigt, dass sie Berufung einlegen werden.

Es wird also einen weiteren Prozess geben, nicht mehr mit einer ausführlichen Anhörung, sondern mit einer Überprüfung von Dokumenten, die Straftaten und Urteile umschreiben könnte. In der Zwischenzeit finden im Vatikan zwei weitere Prozesse statt, bei denen es ebenfalls um finanzielle Angelegenheiten geht: der Prozess gegen Libero Milone, den ehemaligen Generalauditor des Vatikans, der zusammen mit seinem später an Krebs verstorbenen Stellvertreter Panicco anzeigte, dass er zu Unrecht seines Amtes enthoben wurde und eine hohe Entschädigung verlangte, und der zugunsten des Staatssekretariats endete; und der Prozess über die Verwaltung der Gelder des Chors der Sixtinischen Kapelle.

Aber was sagen diese Urteile über den Zustand des vatikanischen Rechtssystems aus?

Das Rechtssystem des Vatikans

Es sei daran erinnert, dass es sich um Strafprozesse handelt, die im Staat der Vatikanstadt geführt werden. Obwohl das kanonische Recht auch eine Rechtsquelle für zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten ist, handelt es sich dabei um Prozesse, die im Staat mit seinen eigenen Regeln geführt werden.

Papst Franziskus hat das Rechtssystem des Vatikans mehrfach verändert. In den letzten zwei Jahren gab es zwei Reformen des Rechtssystems, die die Struktur der Justiz effektiv neu definiert haben. Der Papst vereinheitlichte das Amt des Rechtspflegers, das in erster Instanz und in der Berufung gleich bleibt. Zunächst legte er, auch auf Wunsch internationaler Gremien, fest, dass mindestens einer der Richter oder Rechtsprechungsorgane hauptamtlich tätig sein sollte, und akzeptierte dann wiederum, dass alle Stellen teilzeitlich besetzt werden sollten.

So hat der Papst in der Untersuchungsphase des Prozesses über den Umgang mit vatikanischen Geldern mit vier Reskripten einige der Regeln neu geschrieben. Ein Weg, um ein normatives Vakuum zu überwinden, so der Promotor der Justiz, Alessandro Diddi. Ein Weg, die Untersuchung zu manipulieren, indem man die Regeln ändert, so der Vorwurf.

Tatsächlich haben wir es aber mit einem Rechtssystem zu tun, das zahlreiche Reformen durchlaufen hat und das ausschließlich aus Juristen und Staatsanwälten besteht, die in Italien praktiziert haben oder praktizieren und die daher mit den Besonderheiten des Heiligen Stuhls nicht vertraut sind und den Überblick über das internationale Recht nicht haben.

Der Prozess der Mittelverwaltung des Staatssekretariats

In diesem Zusammenhang ist auch das Verfahren zur Verwaltung der Mittel durch den Staatssekretär zu sehen. Das Verfahren bezieht sich auf Ereignisse, die zwischen 2012 und 2019 stattgefunden haben, und lässt sich in drei verschiedene Stränge zusammenfassen.

Der erste Fall betrifft die Investition des Staatssekretariats in Aktien eines Luxuspalastes in London. Nachdem das Staatssekretariat beschlossen hatte, sich nicht an einer Ölplattform in Angola zu beteiligen, übertrug es dem Makler Raffaele Mincione die Verwaltung eines Fonds, der für den Erwerb von Aktien eines zu errichtenden Palastes bestimmt war. Anschließend übertrug er dieselben verwalteten Aktien an den Makler Gianluigi Torzi, der - zunächst ohne Wissen des Staatssekretariats - die einzigen stimmberechtigten Aktien und damit die volle Kontrolle über den Palast für sich behielt. Schließlich übernahm er das gesamte Gebäude, das kürzlich weiterverkauft wurde.

So dreht sich ein Teil des Prozesses um den Beitrag, den das Staatssekretariat der Caritas in Ozieri für die Entwicklung eines Projekts der SPES-Genossenschaft, deren Vorsitzender der Bruder von Kardinal Becciu ist, geleistet hat. Der Vorwurf gegen Becciu lautet auf Veruntreuung.

Die dritte Ermittlungslinie betrifft die selbsternannte geopolitische Expertin Cecilia Marogna, die vom Außenministerium eingestellt wurde und die angeblich das Geld, das ihr für angebliche Geiselbefreiungsaktionen (wie die der in Mali entführten kolumbianischen Nonne Cecilia Narvaez) gezahlt wurde, zu ihrem eigenen Vorteil verwendet hat.

Wie ist der Prozess ausgegangen?

Wie bereits erwähnt, war die einzige Absolution die von Monsignore Mauro Carlino.

Kardinal Becciu wurde wegen dreier Vergehen verurteilt, zwei wegen Veruntreuung und eines wegen Betrugs. Bei einem der Veruntreuungsdelikte wird ihm eine geheime Absprache mit dem Makler Raffaele Mincione vorgeworfen, weil er 200 Millionen Euro (ein Drittel der Investitionskapazität des Staatssekretariats) in einen hochspekulativen Fonds des Maklers investiert hatte.

René Bruelhart und Tommaso Di Ruzza, Präsident bzw. Direktor der Finanzaufsichtsbehörde zur Zeit der fraglichen Vorfälle, erhalten lediglich eine Geldstrafe von 1.750 Euro. Enrico Craso, der Makler, der zunächst im Auftrag der Credit Suisse und dann in anderen Funktionen die Gelder des vatikanischen Staatssekretariats verwaltete, wurde zu sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt, die mit dem lebenslangen Ausschluss von öffentlichen Ämtern verbunden ist.

Raffaele Mincione, dem das Geld anvertraut wurde, das dann zum Kauf von Anteilen an der Londoner Immobilie verwendet wurde, zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis, einer Geldstrafe von 8.000 Euro und lebenslangem Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst.

Fabrizio Tirabassi, ein Beamter des Staatssekretariats für Verwaltung, der von seinen Vorgesetzten in die Verhandlungen verwickelt wurde, wird zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis, einer Geldstrafe von 10.000 Euro und lebenslangem Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst verurteilt.

Nicola Squillace, ein Anwalt, der zusammen mit Gianluigi Torzi an dem Kauf und Verkauf beteiligt war, wird zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis mit Bewährung verurteilt.

Gianluigi Torzi, der Bevollmächtigte, der im Auftrag des Staatssekretärs die Verwaltung der Aktien des Mincione-Anwesens übernommen hat, wird zu sechs Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe von 6.000 Euro, lebenslangem Ausschluss von öffentlichen Ämtern und einer einjährigen Sonderaufsicht verurteilt.

Cecilia Marogna, die selbsternannte "Geheimagentin", die für eine Operation zur Befreiung einer in Mali entführten Nonne eine Provision von 500.000 Euro erhalten hat, die sie laut Staatsanwaltschaft für sich selbst verwendet hat, wird zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, wobei sie für den gleichen Zeitraum vorübergehend von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen wird. Marognas Unternehmen, Logsic Humanitarne Dejavnosti D.O.O., muss eine Geldstrafe von 40.000 Euro zahlen und darf zwei Jahre lang keine Verträge mit öffentlichen Stellen abschließen.

Darüber hinaus ordnete das Gericht den Verfall der Beträge an, die den Korpus der vorgeworfenen Straftaten in Höhe von insgesamt mehr als 166.000.000 Euro bilden. Schließlich wurden die Angeklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz zugunsten der Zivilpartei verurteilt, der sich auf insgesamt mehr als 200.000.000,00 Euro beläuft.

Zu den zu berücksichtigenden Schäden gehören auch 80 Millionen an immateriellen Schäden für das Staatssekretariat, während das Urteil auch darauf abzielt, alle Gelder, die Becciu der Caritas von Ozieri und der selbsternannten Geheimdienstexpertin Cecilia Marogna zukommen ließ, einzuziehen. Die Einziehungen werden ab dem zweiten Grad der Verurteilung vollstreckbar sein, aber es gibt eine Vorschrift, die die Möglichkeit vorsieht, die Erträge aus Straftaten bereits mit dem ersten Grad der Verurteilung zu beschlagnahmen.

Auf dem Weg zur Verurteilung

Bei der Verlesung am 15. Dezember 2023 handelt es sich jedoch nur um den Tenor des Urteils. Das vollständige Urteil mit allen Gründen wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht, vermutlich im Jahr 2024, also irgendwann zwischen Juni und Dezember.

Die Frist für die Berufung ist daher sehr lang, die Einziehungen sind vorerst blockiert, und in der Zwischenzeit steigen die Ausgaben des Gerichts weiter an, auch weil der Papst kürzlich beschlossen hat, die vatikanischen Richter in die Führungsebene der Kurie mit entsprechendem Gehalt zu versetzen.

Doch wie hat sich diese Zeit der Prüfungen auf den Heiligen Stuhl ausgewirkt?

Die erste Gefahr besteht darin, dass die Glaubwürdigkeit der vatikanischen Justiz leidet, und zwar sowohl aufgrund der Art und Weise, wie die Anklagen behandelt wurden, als auch aufgrund der Art und Weise, wie der Präsident des Tribunals, Giuseppe Pignatone, beschlossen hat, mehrere Verbrechen neu zu definieren, und zwar mit einem neuen Ansatz, der die Ermittlungen zu leugnen schien. Man könnte sich die Frage stellen, ob es sich um einen politischen Prozess handelte und wer dadurch geschädigt wurde, vielleicht mit zu viel Böswilligkeit und Genauigkeit.

Das zweite Risiko betrifft die mögliche Berufung. Wenn die Anklage in der Berufung in wesentlichen Punkten aufgehoben wird, wer und wie kann dann den Schaden ersetzen, den die Angeklagten erlitten haben? Es handelt sich um Rufschädigung, die enorme Auswirkungen auf das Leben der Menschen hat und für die eine hohe Entschädigung fällig wäre. Paradoxerweise würden sie in einem Gerichtsverfahren versuchen, das verlorene Geld zurückzubekommen und am Ende mehr zahlen, als sie verloren haben.

Das dritte Risiko betrifft die Position der Richter und der vatikanischen Gendarmerie. Sollte die Berufung das erste Urteil aufheben, könnten sowohl die Fähigkeit der Richter und der vatikanischen Promotoren, ein faires Verfahren durchzuführen, als auch die Ermittlungskapazität der vatikanischen Gendarmerie in Frage gestellt werden. Dies wäre ein Erdbeben für das gesamte System des Vatikans.

Der AutorAndrea Gagliarducci

Mehr lesen
Newsletter La Brújula Hinterlassen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse und erhalten Sie jede Woche die neuesten Nachrichten, die aus katholischer Sicht kuratiert sind.
Bannerwerbung
Bannerwerbung