Spanien

"Ein Staat kann die Kapazität von Kirchen einschränken, aber nicht die Ausübung des Gottesdienstes unterdrücken".

Maria José Atienza-1. November 2020-Lesezeit: 5 Minuten

Die von einer zivilen Regierung auferlegten Beschränkungen müssen "in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen", und die Pandemie kann unter keinen Umständen "die Unterdrückung des Grundrechts auf Religionsfreiheit" legitimieren, so Rafael Palomino, Professor für Staatskirchenrecht.

13. März 2020, Spanien. Aufgrund der COVID19 -Gesundheitskrise wurde der Alarmzustand ausgerufen; das Undenkbare war Wirklichkeit geworden, und die Katholiken erlebten die Schließung von Kirchen und die Abschaffung öffentlicher Gottesdienste, wie es sie seit den 1930er Jahren nicht mehr gegeben hatte. Obwohl es in den spanischen Diözesen eine Reihe von praktisch "universellen" Maßnahmen hinsichtlich der vollständigen Schließung von Kirchen und der Einschränkung des öffentlichen Gottesdienstes gab, entschieden sich nicht alle für dieselbe Lösung: Es gab Orte, an denen die Schließung von Pfarreien angeraten wurde, und andere, an denen es nach den erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen weiterhin möglich war, z. B. die Heilige Messe zu besuchen.

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Eine Konstellation, die zwei Instanzen vereint: die zivile und die religiöse und die zu einer gewissen Verwirrung bei einigen Gläubigen geführt hat, die sich gefragt haben, inwieweit in einer freien und demokratischen Gesellschaft eine zivile Inwieweit kann eine zivile Behörde in einer freien und demokratischen Gesellschaft über die Religionsausübung entscheiden? kann über die Religionsausübung entscheiden.

Die Pandemie ist nach wie vor in unserem Leben präsent, und infolgedessen kommt es weiterhin zu teilweisen Schließungen von Gebieten usw., was die Frage aufwirft, ob es wieder zu Kirchenschließungen kommen wird. Über diese Fragen sprachen wir mit Rafael Palomino, Professor für Kirchenrecht an der Universität Complutense in Madrid zu wissen, was unter Bedingungen verlangt werden kann und was nicht, die als solche die normalen Parameter, auf denen unser soziales und damit auch religiöses Leben beruht, verändern und bedingen.

P- Einige behaupten, die Pandemie sei ein "perfekter Vorwand", um die Religionsfreiheit einzuschränken oder sogar den Kirchenbesuch durch die Zivilregierung zu verbieten. Wie wahr ist diese Behauptung? Kann eine Zivilregierung Beschränkungen für Gründe wie Kirchen festlegen? Wurde die Religionsfreiheit jemals durch einen gesundheitlichen "Vorwand" verletzt?

R.P. -Eine Aussage wie Pandemie war ein Vorwand, um die Religionsfreiheit einzuschränken muss mit harten Daten überprüft oder bewiesen werden. Ich habe keine Daten, die es mir erlauben würden, zu sagen, ob diese Aussage richtig oder falsch ist. Ich konnte feststellen, dass es innerhalb und außerhalb Spaniens konkrete Maßnahmen der Behörden gab, die zu einer rechtswidrigen Einschränkung des Grundrechts auf Religionsfreiheit geführt haben. Diese Aktionen müssen angeprangert werden. Ebenso richtig ist, dass die öffentliche Hand die Grundrechte einschränken kann: Es gibt keine unbegrenzten Rechte. Aber die Einschränkungen müssen verhältnismäßig sein, geeignet und für das angestrebte Ziel erforderlich. In diesem Fall ist sie dem Ziel der Erhaltung der öffentlichen Gesundheit angemessen. Was die Pandemie natürlich nicht legitimiert, ist die Unterdrückung des Grundrechts auf Religionsfreiheit, auch nicht durch die Ausrufung des Alarmzustands.

Die Haltung der Bürger

P- Im Falle Spaniens, vor allem in der Anfangsphase der Pandemie, waren die Entscheidungen der Bischöfe über die vollständige Schließung der Kirchen nicht in allen Diözesen gleich: einige wurden vollständig geschlossen, andere hielten die Gottesdienste mit den üblichen Einschränkungen aufrecht, wenn die Pfarrer dies beschlossen, usw. usw. Dies führte zu einer gewissen Verwirrung hinsichtlich der Frage, was im Bereich der Teilnahme am Gottesdienst "verlangt" werden kann und was nicht. Ist es für die Gläubigen immer besser, sich an die Entscheidungen einer zivilen Regierung zu halten, auch wenn sie diese für ungerecht oder unverhältnismäßig halten?

R.P. -Es ist normal, dass die Entscheidungen der spanischen Bischöfe nicht genau gleich, einheitlich waren. Das Auftreten des Virus ist nicht auf dem gesamten Staatsgebiet identisch, die Situation in der Gemeinschaft Madrid ist nicht dieselbe wie in Kantabrien oder Melilla, um nur einige bekannte Beispiele zu nennen. Was kann von den kirchlichen Behörden, den Bischöfen, den Pfarrern gefordert werden oder nicht? Meines Erachtens ist die Ausgangslage ähnlich wie im weltlichen Bereich. Schauen wir es uns an. Nach Kanon 213 des Codex des kanonischen Rechts - der grundlegenden und obersten Regel für die katholische Kirche - ist dieie christlichen Gläubigen haben das Recht, geistliche Güter zu empfangen, vor allem das Wort Gottes und die Sakramente. Dies ist ein echtes Grundrecht, kein Toast auf die Sonne, der für die Gläubigen notwendig ist. Denken Sie daran, dass es, wie wir bereits gesagt haben, keine unbegrenzten Rechte gibt: auch dieses nicht. Aber die Einschränkung (nicht die Unterdrückung, die sehr schwerwiegend wäre) des Rechts auf den Empfang geistiger Güter muss mit der der guten Autorität eigenen Umsicht beschlossen werdenDas Vorgehen der Kommission sollte verhältnismäßig, angemessen und notwendig sein, wobei natürlich die rechtlichen Anforderungen der Zivilbehörde einzuhalten sind, aber nicht allein von Kriterien der Zweckmäßigkeit oder der Zweckmäßigkeit geleitet werden dürfen.

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Wir können Gott nicht auf den Telefon- oder Fernsehbildschirm reduzieren: Das Wort Gottes ist Fleisch geworden, kein Bildschirm, ihr wisst, was ich meine: Die Güter des Heils müssen so weit wie möglich und mit Bedacht zu den Menschen gelangen, und die Menschen müssen auch leibhaftig das Haus Gottes erreichen, denn wir sind nicht nur Geist, noch viel weniger sind wir ein Bild auf einem Bildschirm.

Andererseits müssen sich die Gläubigen an alle rechtmäßigen Vorschriften der zivilen Autorität halten. (auch wenn wir die Menschen in öffentlichen Ämtern nicht mögen), auch wenn sie anderer Meinung sind oder glauben - wir alle haben einen alternativen Herrscher in uns -, dass die Dinge besser gemacht werden können, viel besser. Und wenn man ernsthaft der Meinung ist, dass die Entscheidungen der Behörde ungerecht oder unverhältnismäßig sind, entspricht es dem Verhalten eines gläubigen Christen, der als Christ ein guter Bürger ist (oder sein will), diese Verwaltungsentscheidungen vor den Gerichten anzufechten. 

P- In dieser so genannten "zweiten Welle", in der die Maßnahmen etwas weniger restriktiv sind, beobachten wir dennoch Situationen wie die vom letzten September auf Ibiza, wo die Zivilregierung "die Unterdrückung religiöser Aktivitäten" anordnete, während sie gleichzeitig die Öffnung von und den Besuch von Orten mit größerer Gleichzeitigkeit erlaubte. Sind solche Haltungen rechtlich haltbar oder ist es im Gegenteil notwendig, sie anzufechten?

R.P. - Die Unterdrückung gottesdienstlicher Aktivitäten durch die öffentliche Hand ist ein Widerspruch in sich, sie ist unsinnig, sie ist ein Paradigma der Willkür. Die zivile Obrigkeit kann nicht aufgrund von Alarmzuständen gottesdienstliche Handlungen unterdrücken. Sie liegt völlig außerhalb ihrer Zuständigkeit. Was sie tun kann, ist, die Kapazität von Gotteshäusern angemessen zu begrenzen oder Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Gesundheit zu ergreifen. Es stimmt, dass die Behörden häufig nach materialistischen Kriterien argumentiert haben, was sie zu der Auffassung geführt hat, dass "wesentliche Dienstleistungen" für die Bevölkerung praktisch nur zwei Dinge sein können: der Einkauf im Supermarkt und die Behandlung im Krankenhaus. Und dies ist ein Fehler, der die Wurzel der Grundrechte der Person und die geistige Natur des Menschen ignoriert. Rechtlich gesehen sind diese Verwaltungsentscheidungen, -vorschriften oder -beschlüsse rechtswidrig: Sie müssen angefochten werden, aber nicht nur zu ihrem eigenen Vorteil, wenn ich das so sagen darf, sondern auch, um die Behörden daran zu erinnern, dass die Grundrechte des Einzelnen ihrer Willkür Grenzen setzen.

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