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Kardinal Koch bekräftigt Gründe für die Interkommunion

Kardinal Koch schreibt einen offenen Brief an Professor Leppin, in dem er die Gründe für die Unangemessenheit der Interkommunion von Protestanten und Katholiken bei der Eucharistie bekräftigt, nachdem letzterer die Position der Glaubenskongregation kritisiert hatte. 

David Fernández Alonso-13. Februar 2021-Lesezeit: 9 Minuten
Kardinal Koch

Der sechsseitige Brief vom 8. Februar ist an Volker Leppin, Professor für Kirchengeschichte an der Universität Tübingen und wissenschaftlicher Leiter der evangelischen Sektion des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (OAK), gerichtet.

Kurt Koch unterstreicht die Gründe für den Widerstand des Heiligen Stuhls gegen den von der Studiengruppe der Katholiken und Protestanten formulierten Vorschlag, sich gegenseitig zum Sakrament der Eucharistie zuzulassen, da es in diesem Punkt keine "theologischen Gründe gibt, die sie trennen", wie es im Dokument "Gemeinsam am Tisch des Herrn" heißt. 

Offener Brief von Kardinal Koch an Professor Leppin

Lieber Professor Leppin,

Mit Ihrem Interview vom 3. Februar haben Sie auf meine kurze Reaktion auf die Stellungnahme des Ökumenischen Arbeitskreises (ÖAK) zur Intervention der Glaubenskongregation geantwortet und den Wunsch geäußert, ich möge meinerseits eine "substantielle Antwort" zu dem diskutierten Thema geben. Das möchte ich mit diesem offenen Brief für Sie tun, auch weil er mir die Gelegenheit gibt, einige Missverständnisse auszuräumen. 

Zunächst möchte ich daran erinnern, dass der unmittelbare Anlass für meine Reaktion darin bestand, dass ich über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der ÖAK-Stellungnahme überrascht war. Soweit ich weiß, wurde diese Stellungnahme von Bischof Georg Bätzing, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, angefordert, um seine Antwort an die Glaubenskongregation vorzubereiten. Ich habe allerdings noch keine Antwort auf die Frage erhalten, warum die ÖAK-Stellungnahme vor der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht wurde. Da ich mehrfach aufgefordert wurde, meine Meinung zu diesen Vorgängen zu äußern, konnte ich einfach nicht schweigen und habe als erste Reaktion einen kurzen Text mit einem dreifachen "Ich kann es ertragen" veröffentlicht. Die Kürze dieses Textes hat nichts mit einer "Gesprächsverweigerung" und schon gar nichts mit einer "harschen Ablehnung" zu tun, wie Sie mir in Ihrem Interview vorgeworfen haben. Denn ich habe mich nicht auf einige wenige Aussagen beschränkt, sondern meine Irritation zum Ausdruck gebracht.

Doch nun zum Inhalt. Auf den von mir geäußerten "Vorwurf der unzureichenden Begründung" antworteten Sie, dass "es vielleicht sinnvoll wäre, in irgendeine katholische oder evangelische Gemeinde zu gehen" und "das, was dort gelebt wird, mit den Anforderungen des Büros des Einheitsrates in Rom zu vergleichen". Das war jedoch nicht der Inhalt meines Einspruchs. Denn die "Geschäftsstelle des Einheitsrates" erhebt nicht den Anspruch, die Situation der einzelnen evangelischen und katholischen Gemeinden in Deutschland besser zu kennen als die Ökumenische Arbeitsgemeinschaft.

Das "Büro des Einheitsrates" weiß aber, dass es verpflichtet ist, sich zu informieren und zur Kenntnis zu nehmen, wie sich die ökumenischen Partner in Deutschland verstehen. Deshalb habe ich in meiner Reaktion geschrieben, dass ich über den Inhalt der Stellungnahme der ÖAK überrascht bin: "Darin wird, wie schon in der VotumEs gibt sicherlich viele gute Aussagen, die aber im rein akademischen Bereich bleiben und keinen Bezug zur konkreten kirchlichen Realität haben. Würden sie sich auf diese konkrete Realität stützen, müssten viele Aussagen, die als unbestreitbarer Konsens dargestellt werden, in Frage gestellt werden".

Mein Einwand zielt genau in die Richtung, auf die Sie selbst später im Interview dankenswerterweise zurückkommen, indem Sie anerkennen, dass ich in diesem Prozess relativ früh und "zu Recht" darauf hingewiesen habe, dass "auf evangelischer Seite dafür gesorgt werden muss, dass z.B. die Leitung des Abendmahls durch Ordinierte gewährleistet ist". Und Sie fügten hinzu, dass dies einer der Punkte ist, bei denen berechtigte Kritik unseren Dialog vorangetrieben hat und weiter vorantreiben kann. Dies ist genau die Richtung, in der die Petition meine Reaktion enthielt, denn sowohl in der Votum Wie in der Stellungnahme der ÖAK muss ich eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem von der ÖAK behaupteten ökumenischen Konsens und der konkreten Realität in den evangelischen Kirchen feststellen, die ich als unbegründet bezeichne. Auf Ihren Wunsch nach einer "substanziellen Reaktion" möchte ich meine Kritik gerne weiterentwickeln und dies an drei prominenten Beispielen illustrieren.

Zuallererst. Die Votum "Gemeinsam am Tisch des Herrn" basiert auf der auch in der "Erklärung" der ÖAK wiederholten Grundüberzeugung, dass es nach der in den ökumenischen Dialogen erzielten "Grundübereinstimmung über die Taufe" auch eine "gemeinsame Grundübereinstimmung" über das Abendmahl/Eucharistie gibt, "die analog zur Anerkennung der Taufe eine gegenseitige Anerkennung der jeweiligen liturgischen Form der Abendmahlsfeier und ihres theologischen Inhalts ermöglicht und eine gegenseitige Einladung rechtfertigt". Und da hinzugefügt wird, dass "der hier vorgelegte Text" diese Aufgabe erfüllen soll (2.5), ist diese Bejahung einer sehr engen Beziehung zwischen Taufe und Eucharistie als Grundthese der gesamten Arbeit anzusehen. Votum

Mit großem Erstaunen lese ich auf der offiziellen Website der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau: "In den Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sind alle Gottesdienstteilnehmer zur Teilnahme am Abendmahl eingeladen. Sie sind herzlich eingeladen auch diejenigen, die nicht getauft sind oder diejenigen, die einer anderen christlichen Konfession angehören und das Abendmahl empfangen möchten".

Aber wo ist dann der enge Zusammenhang zwischen Taufe und Abendmahl, den die ÖAK behauptet, wenn auch Ungetaufte zum Abendmahl eingeladen werden? Hier stellt sich ein noch tieferes ökumenisches Problem: Wenn auf der einen Seite die Taufe und die gegenseitige Anerkennung der Taufe die Grundlage der Ökumene sind und auf der anderen Seite ein ökumenischer Partner die Taufe so weit relativiert, dass sie nicht einmal mehr Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl ist, ist die Frage berechtigt, wer hier die Grundlage der Ökumene in Frage stellt. Meiner Erfahrung nach ist die Evangelische Kirche von Hessen-Nassau in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Ich habe sie nur deshalb ausgewählt, weil sie die evangelische Kirche ist, in deren Räumen der Dritte Ökumenische Kirchentag stattfinden wird. 

Zweitens. Die Votum "Gemeinsam am Tisch des Herrn" bekräftigt, dass auch in der Frage des Amtes ein ökumenischer Konsens erzielt wurde, nämlich dass das "ordinierte Amt, das mit der Ordination verbunden ist", zum "Wesen der Kirche" gehört und "nicht auf eine Delegation des Gemeindewillens, sondern auf die göttliche Sendung und Einsetzung zurückzuführen ist" (6.2.3). Deshalb heißt es: "Das Abendmahl/Eucharistie soll regelmäßig in der Sonntagsliturgie gefeiert werden. Die Leitung der Feier obliegt einer geweihten Person" (5.4.5).

In ihrer Antwort auf diese Erklärung hat die Glaubenskongregation darauf hingewiesen, dass der Konsens, auf den sich die Votum Die Stellungnahme der ÖAK "wird von der Mehrheit der EKD-Gliedkirchen nicht mitgetragen", "die ein Abendmahl ohne ordinierten Vertreter im Notfall für zulässig halten". Dafür verweist die ÖAK-Stellungnahme auf die Glaubenskongregation mit der Bemerkung, dass die Kongregation, wenn sie "die Regelungen der EKD und ihrer Gliedkirchen" geprüft hätte, diesen Einwand gar nicht erhoben hätte.

Folgt man der Aufforderung der ÖAK und konsultiert die Kirchenordnung, so stellt sich der Sachverhalt anders dar. So heißt es beispielsweise in der "Ordnung des kirchlichen Lebens" der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 15. Juni 2013: "Wenn Christen in Notsituationen das Abendmahl empfangen wollen und kein Pfarrer oder keine Pfarrerin gefunden werden kann, kann ihnen jedes Mitglied der Gemeinde das Abendmahl spenden. In diesem Fall muss er die Einsetzungsworte sprechen und ihnen Brot und Wein reichen". Damit wird genau das bestätigt, was die ÖAK bestreitet.

Es sei auch daran erinnert, dass im vergangenen Jahr, während der ersten Phase der Corona-Virus-Krise, einige Gebietskirchen, wie z.B. in Württemberg, ihren Mitgliedern die Möglichkeit einer häuslichen Abendmahlsfeier ohne ordinierte Amtsträger eingeräumt haben. Dies ist auch der Kontext des offiziellen Dokuments der deutschen lutherischen Bischöfe "Berufen nach der Ordnung" von 2006, in dem es schwierig ist, festzustellen, ob es nur einen terminologischen oder auch einen theologischen Unterschied zwischen Ordination und Delegation gibt und ob neben den Ordinierten auch Prediger mit der Leitung des Abendmahls beauftragt werden können.

Dass diese Regelungen keine Ausnahme sind, zeigt die Grundsatzerklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland in seinem Dokument zum Reformationsgedenken 2017, dass die Reformation zu einer "völligen Neuformulierung des Wesens der Kirche" geführt hat und insbesondere, dass "jeder Christ grundsätzlich die Sakramente verwalten, d.h. die Taufe spenden und das Abendmahl austeilen kann.

Aus Gründen der Ordnung gibt es Pfarrer und Seelsorger, die in besonderer Weise die Aufgaben wahrnehmen, die alle Christen haben, d.h. die offiziell dazu qualifiziert und berufen sind" (Rechtfertigung und Freiheit, S. 90-91). Einmal mehr zeigt sich, dass der von der ÖAK behauptete Konsens in der Ämterfrage nicht der konkreten kirchlichen Realität entspricht, auch und gerade in Bezug auf die Abendmahlsverwaltung durch Ordinierte.

Drittens. Die Votum der ÖAK widmet einen ganzen Abschnitt der "Betrachtung von Danksagung, Anamnese und Epiklese" (5.5) und bekräftigt als ökumenischen Konsens, dass Danksagung, Anamnese und Epiklese "konstitutive Merkmale des Abendmahls" sind: "Heute stimmen die reformatorische und die römisch-katholische dogmatische Tradition darin überein, dass Danksagung und Lobpreis für das Handeln Gottes in Jesus Christus ein wichtiges Element der Feier des Abendmahls / der Eucharistie sind" (5.5.2). Und zur Anrufung des Heiligen Geistes heißt es: "In den Abendmahlsgebeten der heutigen Evangeliennormen folgen die beiden Epiklese nach der Abendmahlsanamnese dem Vorbild der Ostkirchen" (5.5.4).

Durch das Lesen der Votum Diese Aussage hat mir ebenfalls gefallen. Meine Freude wird aber wieder getrübt, wenn ich auf die konkrete kirchliche Realität schaue und feststelle, dass der von der ÖAK geforderte Konsens sehr oft nicht zu finden ist. Ich will hier nicht irgendein Beispiel wählen, sondern verweise auf das Material zum Sonntag des Ökumenischen Kirchentages am 7. Februar 2021. In dem dort vorgelegten "Entwurf auf der Grundlage der evangelischen Überlieferung" finden wir eine theologisch wenig entwickelte Anamnese, keine Spur einer Epiklese und der Heilige Geist wird mit Schweigen bedacht. Dennoch hätte man erwarten können, dass sich der von der ÖAK geforderte Konsens in diesem offiziellen Entwurf wiederfindet, der gerade im Hinblick auf den Dritten Ökumenischen Kirchentag veröffentlicht wurde.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Beispielen, die keineswegs willkürlich ausgewählt wurden und die leicht vervielfältigt werden könnten, verdeutlichen kann, was ich mit der mangelnden Begründung der Votum und die Position der ÖAK zur Realität der Kirche in meiner ersten Reaktion auf die ÖAK-Erklärung. Ich kann aber meine Verwunderung nicht verhehlen, dass solche Diskrepanzen zwischen dem vermeintlichen ökumenischen Konsens und der faktischen Realität in den evangelischen Kirchen von den ÖAK-Mitgliedern nicht wahrgenommen oder zumindest nicht erwähnt werden.

Ich bin jedenfalls dankbar, dass eine ökumenische Arbeitsgruppe viel Energie und Engagement in die Überwindung der Fragen investiert, die die Kirche bisher gespalten haben. Dies kann jedoch nur dann auf realistische und verantwortungsvolle Weise geschehen, wenn diese Arbeit mit der konkreten Realität in den Kirchen konfrontiert wird, wenn Theologie und Praxis der Kirchen dort, wo es notwendig ist, in Anspruch genommen werden und wenn ein Rezeptionsprozess in den Kirchen gefördert wird, wie dies beispielsweise vor der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre im Jahr 1999 geschehen ist.

Dies ist zwingend erforderlich, wenn ein Votum wird von praktischen Anweisungen und Ermutigungen für die Gläubigen begleitet, wie es in der Votum der ÖAK, wenn es heißt, dass "die gegenseitige Teilnahme an der Feier des Abendmahls/Eucharistie gemäß den jeweiligen liturgischen Traditionen" "theologisch gerechtfertigt" ist, und wenn diese "gegenseitige Teilnahme an der Feier des Abendmahls/Eucharistie gemäß den jeweiligen liturgischen Traditionen" "theologisch gerechtfertigt" ist, und wenn diese "gegenseitige Teilnahme" "theologisch gerechtfertigt" ist. Votum Sie beinhaltet auch die "Anerkennung der jeweiligen liturgischen Formen sowie der leitenden Dienste", "wie sie von der feiernden Gemeinde vorgesehen sind, die die Getauften anderer Konfessionen im Namen Jesu Christi einlädt, mitzufeiern" (8.1).

Wenn eine ökumenische Arbeitsgruppe eine Praxis für "theologisch fundiert" erklärt, um Gläubige zu dieser Praxis zu ermutigen, dann ist es notwendig, die noch offenen und ungelösten Fragen, wie sie sich in der kirchlichen Realität zeigen, zu identifizieren und zu untersuchen, um eine verbindliche Rezeption unter den Verantwortlichen der Kirchen und Kirchengemeinschaften vorzubereiten. Meiner Meinung nach kann man nicht eine Praxis fördern und darauf hinweisen, dass man danach vielleicht an den offenen Fragen weiterarbeiten kann.

Dies entspräche dem Vorgehen der innerprotestantischen Ökumene nach Leuenbergs Modell, bei dem ein gemeinsames Grundverständnis des Evangeliums ausreicht, um eine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen Kirchen unterschiedlicher Konfessionen herzustellen. Für die katholische Kirche hingegen setzt die eucharistische Gemeinschaft die Gemeinschaft in der Kirche voraus, und die Gemeinschaft in der Kirche setzt die Gemeinschaft im Glauben voraus. Vor allem ist aus katholischer Sicht die Gemeinschaft in der Eucharistie nur möglich, wenn ein gemeinsamer eucharistischer Glaube bekundet werden kann.

Aus diesem Grund bitte ich Sie um Verständnis, dass die Votum Einen anderen Stellenwert erhielt die Erklärung der ÖAK, als Bischof Bätzing als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz sie übernahm und als Grundlage für einen Beschluss der deutschen Bischöfe nutzte, auch im Hinblick auf die Einführung der von der ÖAK geforderten gegenseitigen Teilnahme an der katholischen Eucharistie und dem evangelischen Abendmahl am Dritten Ökumenischen Kirchentag. Auf diese Weise wird die Votum des Ökumenischen Arbeitskreises ist zu einer Stellungnahme für den Gebrauch der Deutschen Bischofskonferenz geworden und wurde zum Lehramt der Bischöfe erhoben.

Es ist also an der Zeit, dass die Glaubenskongregation eine Erklärung abgibt. Das hat sie für die Deutsche Bischofskonferenz getan, und deshalb ist es klar, dass Sie auch von ihr eine Antwort erwarten, aber nicht nur auf die Fragen, die ich in diesem Brief aus einer spezifisch ökumenischen Perspektive angesprochen habe, denn Sie sind der wissenschaftliche Leiter der ÖAK auf evangelischer Seite und haben mich um eine Antwort zu diesem Thema gebeten.

Die Intervention der Glaubenskongregation betrifft hingegen viele andere Aspekte der katholischen Glaubenslehre, insbesondere in Bezug auf den Begriff der Kirche, die Eucharistie und das geweihte Amt, die nach Ansicht der Kongregation in der Richtlinie nicht ausreichend behandelt werden. Votum Mein offener Brief an Sie ist sicher nicht der richtige Ort, um diese Fragen anzusprechen, zumal der katholische Vertreter des wissenschaftlichen Direktoriums der ÖAK als erster eine Stellungnahme abgeben sollte.

Ich hoffe, dass Sie, lieber Herr Professor Leppin, in den obigen Zeilen zumindest in den Grundzügen die von mir erhoffte "inhaltliche Reaktion" auf die ÖAK-Erklärung finden. Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen aus dem "Büro des Rates für die Einheit", dem es auch ein wichtiges Anliegen ist, die ökumenische Versöhnung weiter voranzubringen, in der Hoffnung, dass unter uns zumindest ein Konsens darüber besteht, dass auch in solchen schwierigen, aber wichtigen Gesprächen keine Seite der anderen einen ernsthaften ökumenischen Willen absprechen sollte.

Sie selbst, 

Kurt Kardinal Koch

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