In voller Übereinstimmung mit der pastoralen Nächstenliebe, die das Pontifikat von Papst Franziskus verkörpert, hat das Dikasterium für die Glaubenslehre gerade eine Erklärung mit dem Titel Supplicaner Fiducien, die vom Papst selbst gebilligt wurde und den Seelsorgern grünes Licht für die Segnung von Paaren gibt, die in irregulären Situationen leben (unverheiratete kanonische Lebenspartnerschaften, de facto, gleichgeschlechtliche, geschiedene und wiederverheiratete Paare usw.).
Das Dokument bestätigt unmissverständlich die traditionelle Lehre von der kanonischen Ehe und verdeutlicht im gesamten Dokument die Morallehre der katholischen Kirche, die sexuelle Beziehungen außerhalb der ehelichen Intimität als unvereinbar mit dem göttlichen Gesetz betrachtet.
Was die Erklärung jedoch tut, ist, den liturgisch-theologischen Begriff des Segens zu erweitern. Zu diesem Zweck unterscheidet sie zwischen dem liturgischen Segen, der auf seiner Ebene das Ostergeheimnis Christi verwirklicht, und dem nicht-liturgischen Segen, den man als "Segensgebet" bezeichnen könnte und der Teil des christlichen Gebets ist, als Ausdruck der Annahme und Begleitung aller Menschen durch die Kirche, die die Gnade des Heiligen Geistes erfleht, der durch Christus vom Vater herabkommt.
Mit dieser Erweiterung des Sinns der Segnungen (der ansonsten in der Katechismus, 2626) blickt die Erklärung auf die Kirche als barmherzige Mutter, die bedingungslos jene Kinder aufnimmt, die mit demütigem Herzen zu ihr kommen und geistliche Hilfe suchen.
So wie eine Mutter ihr Kind unabhängig von seinem Verhalten, seiner Situation oder seinen Umständen umarmt, so empfängt, liebt und betet auch die Mutter Kirche in Nachahmung der Jungfrau Maria für jeden Menschen, der auf der Suche nach Schutz ins "Feldlazarett" kommt.
Es ist die Aufgabe der Kirche, das Einströmen des Heiligen Geistes in die Seelen zu erleichtern, indem sie den Kindern, die sich in irregulären Situationen befinden, eine umsichtige, positive und praktische Antwort gibt. Ein Kind kann sich selbst ausschließen, indem es die Liebe Gottes und seiner Kirche zurückweist, aber die Kirche lässt niemals ein Kind von ihr im Stich, denn das tut Gott niemals.
Deshalb misst Papst Franziskus den Begleitungsprozessen einen moralischen Stellenwert bei.
Hier liegt meiner Meinung nach der große Beitrag des Pontifikats von Franziskus zur Moraltheologie. Moral hilft nicht nur zu unterscheiden, was richtig und was falsch ist, sondern auch, den manchmal verschlungenen Weg aus dem Irrtum zu erleichtern und den Willen Gottes mit neuem Enthusiasmus erfüllen zu können.
Ganz im Einklang mit dem Lehramt von Papst Franziskus versucht die Erklärung, die lästige und unangebrachte Kasuistik zu vermeiden, die sich daraus ergibt, dass man das, was in Wirklichkeit besondere Situationen sind (wie verallgemeinert sie auch sein mögen), in den Rang einer universellen Norm erhebt, und die als solche eine maßgeschneiderte praktische Unterscheidung erfordern. Es ist eine Sache, dass es Veranstaltungen objektiv sündhaft sind (z. B. außereheliche sexuelle Beziehungen), und es ist eine ganz andere Frage, ob es eine Situationen objektiv sündhaft.
Sicherlich gibt es Situationen, die der Sünde und der Ablehnung Gottes Vorschub leisten (z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaften), aber das bedeutet nicht, dass jede Person, die sich in einer solchen Situation befindet, notwendigerweise in Sünde ist (z.B. diejenigen, die sich entscheiden, als Geschwister zu leben). Daher erfordern diese Situationen eine besondere Unterscheidung und eine qualifizierte Begleitung.
Ein fundamentalistischer Ansatz in der Moraltheologie, der ein starres und unreflektiertes Festhalten an etablierten Normen und Regeln fordert, verhindert eine angemessene seelsorgerische Betreuung von Menschen in solchen Situationen und führt sie in eine Sackgasse.
Verwirrung und Wohltätigkeit
Es ist wahr, dass lehrmäßige Verwirrung vermieden werden muss, wie diese Erklärung deutlich macht, aber es ist auch wahr, dass die mögliche Verwirrung einiger weniger nicht dazu führen darf, die karitativen Handlungen der Mutter Kirche gegenüber ihren bedürftigsten Kindern zu behindern.
Die Erklärung läßt in diesem Punkt keinen Zweifel: "Gerade um jede Form der Verwirrung oder des Skandals zu vermeiden, darf das Segensgebet, wenn es von einem Paar in einer irregulären Situation erbeten wird, auch wenn es außerhalb der in den liturgischen Büchern vorgesehenen Riten erteilt wird, niemals gleichzeitig mit den zivilen Riten der Vereinigung oder in Verbindung mit ihnen vollzogen werden. Auch nicht mit den für eine Eheschließung üblichen Gewändern, Gesten oder Worten. Dasselbe gilt, wenn die Segnung von einem gleichgeschlechtlichen Paar beantragt wird".
Die Kirche, so betont die Erklärung, ist das "Sakrament der unendlichen Liebe Gottes". Sie ist eine heilige und mütterliche Kirche, voll von Sündern, von Menschen, die mit "kleinen Schritten" vorankommen. In jedem neuen Schritt leuchtet die Schönheit der heilbringenden Liebe Gottes auf und die Zärtlichkeit der Kirche, die sich als Mutter, als echte Mutter fühlt. Darin liegt ihre starke evangelisierende Anziehungskraft und die Herrlichkeit ihrer Botschaft.