Die Prälatur des Opus Dei hat die Osterwoche vom 12. bis 16. April als Termin für den außerordentlichen Generalkongress gewählt, der mit dem Ziel einberufen wurde, die Statuten der Prälatur an das Motu proprio anzupassen. Ad charisma tuendum.
Der Prälat des Opus Dei, Msgr. Fernando Ocáriz veröffentlichte am Morgen des 30. März eine kurze Nachricht in der den Betern für die Früchte dieses Außerordentlichen Generalkongresses gedankt wird und einige Aspekte der Organisation und der Feierlichkeiten dargelegt werden.
Der Prälat weist darauf hin, dass die Vorschläge, die Rom erreicht haben und die das Ergebnis des Ersuchens sind, das bei der Ankündigung dieses Kongresses an die Mitglieder der Prälatur und die ihnen nahestehenden Personen gerichtet wurde, "mit Hilfe von Fachleuten eingehend geprüft wurden, um dem Kongress konkrete Vorschläge zu unterbreiten".
Obwohl sich die Petition auf die Aspekte konzentriert, die die Motu ProprioDarüber hinaus sind verschiedene Vorschläge und Anmerkungen eingegangen, die, wie Ocáriz betont, "in die Vorbereitung des nächsten ordentlichen Generalkongresses im Jahr 2025 einfließen werden".
Die Sitzungen der Abgeordneten finden parallel statt, und sowohl der Prälat als auch seine Vikare nehmen an diesen Sitzungen teil, bei denen "die Vorschläge geprüft werden und am letzten Tag über den endgültigen Text abgestimmt wird".
Der Prälat wies auch darauf hin, dass das Ergebnis dieses Kongresses nicht sofort mitgeteilt wird, da das Dokument, das aus den Schlussfolgerungen dieser Treffen hervorgeht, "an das Dikasterium des Klerus geschickt werden muss, damit es vom Heiligen Stuhl studiert werden kann, der dafür verantwortlich ist, es zu genehmigen".
Der Prälat beendete seine Botschaft mit einem Aufruf zur Einheit "des ganzen Werkes und des Werkes mit dem Heiligen Vater und mit der Kirche als Ganzes".
Das Motu Proprio Ad Charisma Tuendum
Papst Franziskus veröffentlichte am 22. Juli 2022 das Apostolische Schreiben in Form eines Motu Proprio von Papst Franziskus Ad charisma tuendum zur Änderung bestimmter Artikel des Apostolische Konstitution Ut sitmit dem Johannes Paul II. das Opus Dei als Personalprälatur errichtet hat.
Zu den eingeführten Änderungen gehören die neues Motu Proprio die Abhängigkeit der Prälatur des Opus Dei vom Dikasterium für die Bischöfe zum Dikasterium für den Klerus festgelegt.
Außerdem wurde die Häufigkeit, mit der das Opus Dei den traditionellen Bericht über die Lage der Prälatur und die Entwicklung ihrer apostolischen Arbeit vorlegen muss, von einem Fünfjahresrhythmus auf einen Jahresrhythmus geändert. Ein weiterer geänderter Punkt war die ausdrückliche Feststellung, dass der Prälat des Opus Dei nicht die Bischofsweihe erhalten wird.
Einberufung des Außerordentlichen Generalkongresses
Sobald die Motu Proprio Ad Charisma tuendum, Im Oktober 2022 berief der Prälat des Opus Dei einen außerordentlichen Generalkongress mit dem "präzisen und begrenzten Ziel" ein, die Statuten des Werkes an die Vorgaben des Motu proprio anzupassen und, wie vom Heiligen Stuhl empfohlen, "andere mögliche Anpassungen der Statuten zu erwägen, die uns im Lichte des Motu proprio angebracht erscheinen".
In demselben Brief, in dem er die Feier dieses Kongresses ankündigte, der in den kommenden Wochen beginnen wird, bat der Prälat die Mitglieder des Werkes um "konkrete Vorschläge", die darauf abzielen, die Arbeit und die Entwicklung des Werkes an die Bedürfnisse der Kirche von heute anzupassen.
Generalkongresse im Opus Dei
Die Generalkongresse sind zusammen mit dem Prälaten, der sie einberuft und an ihnen teilnimmt, das wichtigste Leitungsorgan innerhalb der Opus Dei auf zentraler Ebene.
Gemäß Punkt 133 der aktuellen Statuten der Prälatur des Opus Dei müssen "alle acht Jahre vom Prälaten einberufene ordentliche Generalkongresse abgehalten werden, um seine Meinung über den Zustand der Prälatur zum Ausdruck zu bringen und um die geeigneten Normen für das künftige Regierungshandeln beraten zu können".
Außerordentliche Generalkongresse, wie der in der kommenden Osterwoche, können ebenfalls abgehalten werden und werden einberufen, "wenn die Umstände dies nach dem Urteil des Prälaten erfordern".