Die Beziehung zwischen Christentum und Recht ist kein bloßes Ereignis in der Geschichte der Menschheit, sondern hat eine tiefe Bedeutung und einen bleibenden Wert. Der deutsche Universalgelehrte Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1716) begründete die Übertragung seines Modells der Trennung von Theologie und Jurisprudenz damit, dass "Die Ähnlichkeit zwischen diesen beiden Disziplinen war frappierend". In jüngerer Zeit hat der berühmte deutsche Verfassungsrechtler Ernst Wolfgang Böckenförde (1930-2019) erklärt, dass ".Der säkularisierte liberale Staat beruht auf Annahmen, die er nicht garantieren kann".. Diese Annahmen haben, ob man es will oder nicht, viel mit dem Christentum zu tun.
Eine ganze Reihe von Ideen, Begriffen und Werten haben gleichzeitig eine tiefe rechtliche und theologische Bedeutung. Man denke nur an Worte wie Recht, Gerechtigkeit, Ehe, Bund, Genugtuung, Eid, Freiheit, Würde, Gehorsam, Solidarität, Autorität, Tradition, Erlösung, Strafe, Person, aber auch Fürbitte, Gnade, Beichte und Sakrament, wobei die letztgenannten Begriffe eher juristisch als theologisch sind. Aufgrund dieses gemeinsamen Nenners ist es manchmal schwierig festzustellen, ob der Ursprung eines Begriffs juristischer oder theologischer Natur ist.
Christentum und Recht sind im Westen seit ihrer ersten Umarmung zu Beginn der christlichen Ära Hand in Hand gegangen. Obwohl sie etwas weiter voneinander entfernt sind, haben Christentum und Recht während des langen Prozesses der Säkularisierung der Moderne, der mit der protestantischen Reformation begann, weiter zusammengehört, da dieser Prozess teilweise (nur teilweise) auf das berühmte Gleichnis Jesu zurückgeht: "Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört.".
Einige der Beiträge des Christentums zum Recht sind originell, während andere ein neues Licht auf bestehende Konzepte oder Ideen werfen (z. B. die Idee der Gerechtigkeit oder des Eigentums). Einige Beiträge sind theologisch (z. B. die Sorge um das geschaffene Universum), andere eher spirituell (z. B. der Sinn für Vergebung, Mitgefühl und Barmherzigkeit), wieder andere eher moralisch (z. B. Religionsfreiheit und Menschenrechte), wieder andere historisch (z. B. die Aufteilung Europas in souveräne Staaten), wieder andere anthropologisch (z. B. die zentrale Stellung der menschlichen Person), wieder andere strukturell (z. B. die Aufteilung Europas in souveräne Staaten), wieder andere anthropologisch (z. B. die Trennung der menschlichen Person von der christlichen Welt). Die Entwicklung des Rechts und der säkularen Rechtssysteme war und ist entscheidend für die Entwicklung des Rechts und der säkularen Rechtssysteme.
Besonders hervorzuheben ist der Beitrag der Zweiten Scholastik, insbesondere der Schule von Salamanca, die Fragen beleuchtet hat, die auch unsere Zeit betreffen, wie die Globalisierung der Interdependenz, den Kolonialismus, die Ausübung von Macht, die Menschenrechte, den Kosmopolitismus, den gerechten Krieg, den Eurozentrismus und die Regeln des Marktes.
Die Schule von Salamanca ermahnt uns zu einer genaueren Analyse der wissenschaftlichen Methode als Instrument der Wahrheitssuche und zeigt uns die Rolle der Universitäten in der Entwicklung der Völker sowie die Rolle der Intellektuellen im Entscheidungsprozess jeder politischen Gemeinschaft.
Der Einfluss des Protestantismus auf die westliche Rechtskultur war ebenfalls kolossal. Die Grundlagen der modernen Demokratietheorien, die Gründungsideale der Religionsfreiheit und der politischen Gleichheit, das Prinzip der Föderation, die Entstehung des modernen Wohlfahrtsstaates, die Verteidigung von Verfahrensgarantien und -rechten, die Umwandlung der moralischen Pflichten des Dekalogs in individuelle Rechte, die Lehre vom verfassungsmäßigen Widerstand gegen Tyrannei oder die Idee einer geschriebenen Verfassung als eine Art politischer Bund verdanken der protestantischen Reformation viel.
Wie John Witte Jr. zu Recht darlegt, haben bestimmte theologische Grundpostulate des Protestantismus wichtige rechtliche Konsequenzen gehabt, wie z. B. die Tatsache, dass das politische Gemeinwesen durch einen Bund zwischen Herrschern und Volk vor Gott konstituiert ist, dessen Inhalt sich in den göttlichen und natürlichen Gesetzen und insbesondere im Dekalog zeigt; oder die Tatsache, dass Kirche und Staat zwar institutionell getrennt, aber in Zweck und Funktion und damit auch in der Verteidigung der Rechte und Freiheiten des Volkes, einschließlich des organisierten Verfassungswiderstandes, vereint sein müssen.
In unserem säkularen und globalen Zeitalter muss das Christentum weiterhin das Recht erhellen, indem es seine metarechtlichen Grundlagen schützt und stärkt, ohne jedoch die autonome Struktur der Rechtssysteme auszunutzen und zu zerstören. Es gibt kein einheitliches Modell einer christlichen Rechtsordnung, das das Christentum fördern muss, um seinen Auftrag zu erfüllen.
Der christliche Einfluss betrifft eher die spirituelle Dimension des Rechts, den Geist des Rechts, auch wenn einige Beiträge konkrete praktische Auswirkungen haben können, z. B. die Menschenwürde. Das säkulare Recht muss seinerseits weiterhin das Christentum erhellen, indem es eine verfeinerte Rechtstechnik für die Lösung von Konflikten bereitstellt und die Verteidigung der Menschenrechte fördert.
Professor an der Universität von Navarra (Campus Madrid)