Zum neuen Motu Proprio über Personalprälaturen

Die "Personalprälaturen" sind eine rechtliche Realität, die aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil hervorgegangen ist, und zwar zu den im Konzilstext genannten Zwecken, und sie sind nicht mit anderen gleichzusetzen.

10. August 2023-Lesezeit: < 1 Minute
Motu proprio

Motu proprio des Heiligen Stuhls

Assimilierung der "Persönliche Prälaturen"Meiner Meinung nach wird das Zweite Vatikanische Konzil nicht richtig interpretiert. Das Konzil hat für die kirchlichen Zwecke, die es in dem Dekret "Presbyterorum Ordinis"Aber nein, das Zweite Vatikanische Konzil sprach genau von "Prälaturen", und es ist nicht zu viel verlangt, anzunehmen, dass die Konzilsväter zwischen "Prälaturen" und "Vereinigungen" zu unterscheiden wussten.

Die "Personalprälaturen" sind eine juristische Realität, die aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil hervorgegangen ist, und zwar zu den im Konzilstext genannten Zwecken; sie dürfen nicht mit anderen gleichgesetzt werden, schon gar nicht mit einer Vereinigung.

Wenn wir eine Assimilierung anstreben, die einigen so gut zu gefallen scheint, müssten wir sie in gewisser Weise den Territorialprälaturen angleichen, die bereits zur Zeit des Konzils bestanden und von denen die Konzilsväter genau wussten, was sie waren.

Hier kommt es, wie immer in der Sprache, auf das Substantiv an, nicht so sehr auf das Adjektiv.

Der AutorCelso Morga

Erzbischof der Diözese Mérida Badajoz

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