Hintergründe

Synoden im Leben der Kirche

Die Abhaltung der 15. ordentlichen Versammlung der Bischofssynode, die in diesem Jahr vom 3. bis 28. Oktober im Vatikan in Rom stattfindet, ist Anlass für eine kurze Reflexion über die Bischofssynode in der katholischen Kirche.

Geraldo Luiz Borges Hackman-19. November 2018-Lesezeit: 9 Minuten

Der Vorschlag einer möglichen Einrichtung von Synoden wurde Papst Paul VI. während des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils unterbreitet. Dieser Vorschlag geht auf die Erfahrung der alten Kirche zurück, die sich versammelte, um Fragen zu behandeln, die ihr kirchliches Leben betrafen, sowie auf den Wunsch, in der Seelsorge der Weltkirche enger mit dem Nachfolger Petri zusammenzuarbeiten. Etymologisch gesehen leitet sich das Wort Synode von den beiden griechischen Wörtern syn (zusammen) und hodos (Wege) ab, was soviel bedeutet wie "gemeinsam gehen", was darauf hinweist, dass die Bischöfe untereinander und in Gemeinschaft mit dem Papst in Fragen, die für ihre Teilkirchen von Bedeutung sind, "gemeinsam gehen". Der Vorschlag der Bischöfe forderte daher eine Rückkehr zu dieser traditionellen Praxis der Kirche.

Eine kurze Geschichte der Synoden nach dem Zweiten Vatikanum

Papst Paul VI. nahm diese Bitte an und verkündete am 14. September 1965 den Konzilsvätern, die zur Eröffnung der vierten Periode des Konzils versammelt waren, den Beschluss, auf eigene Initiative und unter seiner Autorität ein Gremium mit der Bezeichnung Bischofssynode einzusetzen, die sich aus Bischöfen zusammensetzt, die größtenteils von den Bischofskonferenzen ernannt und vom Papst approbiert werden, und die je nach den Erfordernissen der Kirche vom Papst einberufen wird, um sich mit dem Petrusamt zu beraten und mit ihm zusammenzuarbeiten, wenn ihm dies zum allgemeinen Wohl der Kirche angebracht erscheint. Am folgenden Tag hat Papst Paul VI. mit dem Motu Proprio Apostolica sollicitudo (vgl. AAS 57 [1965], S. 775-780) die Bischofssynode in der katholischen Kirche als ständige Einrichtung ein, durch die die aus verschiedenen Teilen der Welt gewählten Bischöfe dem obersten Hirten der Kirche wirksamer beistehen sollen, und legte ihre Verfassung fest: 1) sie ist eine zentrale kirchliche Einrichtung; 2) sie muss den gesamten katholischen Episkopat repräsentieren; 3) sie muss ihrem Wesen nach immerwährend sein; 4) was ihre Struktur betrifft, so wird sie ihre Funktionen gleichzeitig zeitweise und gelegentlich ausüben.
Im selben Jahr bekräftigt das Konzilsdekret Christus Dominus in Nr. 5 die Bedeutung, die die neue Institution im Leben der Kirche haben wird, indem sie sich der Mitarbeit des katholischen Episkopats versichert, damit sie die Sorge für die Gesamtkirche als Teil der Berufung eines jeden Bischofs besser repräsentieren und manifestieren kann. Die erste Geschäftsordnung für die Arbeitsweise der Synode wurde am 8. November 1966 veröffentlicht und durch das Dekret vom 24. November 1969 überarbeitet und erweitert, gefolgt von späteren Normen. Am 29. September 2006, mit der Ordo synodi episcoporum, wurden neue Normen veröffentlicht, die die Organisation und Arbeitsweise der Synode von Rom regeln. Der allgemeine Rechtsrahmen der Synode findet sich jedoch in den Canones 342-348 der Kodex des kanonischen Rechts Latein, sowie in Kanon 46 der Kodex der Kanones der Ostkirchen.

Zuletzt, am 15. September 2018, hat Papst Franziskus mit der Apostolischen Konstitution Episcopalis communio, hat einige Änderungen in der Arbeitsweise der Synode beschlossen. Zunächst einmal erkennt Papst Franziskus den Nutzen an, den die Römische Synode seit ihrer Einsetzung in diesen fünfzig Jahren als gültiges Instrument der Römischen Synode für das Leben der Kirche gebracht hat. "Die Versammlungen waren nicht nur ein privilegierter Ort des gegenseitigen Kennenlernens unter den Bischöfen, des gemeinsamen Gebets, der loyalen Auseinandersetzung, der Vertiefung der christlichen Lehre, der Reform der kirchlichen Strukturen und der Förderung der pastoralen Tätigkeit in der ganzen Welt. Auf diese Weise sind diese Versammlungen nicht nur zu einem privilegierten Ort der Interpretation und der Rezeption des reichen Lehramtes des Konzils geworden, sondern haben auch dem nachfolgenden päpstlichen Lehramt einen bemerkenswerten Impuls gegeben". (n. 1). Danach wird die Teilnahme an der Synode neben den Sachverständigen und Rechnungsprüfern auf "brüderliche Delegierte" ausgeweitet, d.h. auf eingeladene Vertreter von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, sowie auf einige besondere Gäste, die aufgrund ihrer anerkannten Autorität ernannt werden sollen.

Wesen, Merkmale und Arten von Bischofssynoden

Die Bischofssynode ist eine Institution der Weltkirche, die zu bestimmten Anlässen einberufen wird und die die kollegiale Zusammenarbeit der Bischöfe mit dem Papst und der Bischöfe untereinander zum Ausdruck bringt, damit sie über bestimmte Fragen nachdenken können, die die Kirche in der ganzen Welt oder in einem bestimmten Land oder Kontinent betreffen. So drückt sich das Vatikanum II aus: "Die Bischöfe die aus den verschiedenen Regionen der Welt gewählt werden, in der Form und Anordnung, die der Römische Papst festgelegt hat oder in Zukunft festlegen wird, dem Obersten Hirten der Kirche einen wirksameren Beistand leisten, indem sie ein Konzil bilden, das Bischofssynode genannt wird und das, da es im Namen des gesamten katholischen Episkopats handelt, zugleich zum Ausdruck bringt, daß alle Bischöfe in hierarchischer Gemeinschaft an der Sorge für die ganze Kirche teilhaben" (Christus Dominus, Nr. 5).

Die grundlegenden Merkmale der Synode sind vier: Universalität, bischöfliche Kollegialität, die verschiedenen Formen ihrer Einberufung und ihre beratende Tätigkeit. Die Initiative von Papst Paul VI. zur Einsetzung der Synoden, die dem Wunsch und der Anregung der Bischöfe während der Arbeit des Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzils entsprach, zeigt die Absicht, dass die neue Institution die bischöfliche Kollegialität zum Ausdruck bringen sollte, d.h. zur Zusammenarbeit aller Bischöfe der ganzen Welt mit der universalen pastoralen Aufgabe der Kirche beitragen sollte, die vom Papst, dem Universalhirten, ausgeübt wird, der mit ihm die pastorale Sorge für die ganze Kirche teilt. Die bischöfliche Kollegialität war eines der wichtigen Themen, die auf dem letzten Konzil wieder aufgegriffen wurden (vgl. Lumen Gentium, 22, Christus Dominus, 4), die Überwindung des Verständnisses der Bischöfe als bloße Vertreter des Papstes in ihren Teilkirchen oder in Rivalität mit ihm und die Bekräftigung der hierarchischen Gemeinschaft des gesamten Bischofskollegiums - der Bischöfe der ganzen Welt - mit der pastoralen Fürsorge des Papstes für die ganze Kirche (vgl. Vorherige Erläuterung, Absätze 1 und 2). Die bischöfliche Kollegialität ist mit der Universalität verbunden, wie die Tatsache zeigt, dass die Synode eine Institution sowohl der lateinischen Kirche als auch der katholischen Ostkirchen ist. Die Universalität der Synode wird besonders in den Generalversammlungen deutlich, in denen die gesamte katholische Welt in ihrer Zusammensetzung und Arbeitsweise vertreten ist.

Nach der jüngsten Apostolischen Konstitution von Papst Franziskus kann es drei Arten von Synoden geben: die ordentliche Generalversammlung, die sich mit Angelegenheiten befasst, die das Wohl der Gesamtkirche betreffen; die außerordentliche Generalversammlung, wenn die zu behandelnden Angelegenheiten, die das Wohl der Gesamtkirche betreffen, einer dringenden Prüfung bedürfen; und die Sonderversammlung, wenn Angelegenheiten zu behandeln sind, die in erster Linie ein oder mehrere bestimmte geographische Gebiete betreffen (siehe Artikel 1, § 2, 1., 2. und 3.). Sie fügt in § 3 hinzu: "Wenn er es für angebracht hält, insbesondere aus ökumenischen Gründen, kann der Papst eine Synodenversammlung nach anderen von ihm festgelegten Verfahren einberufen". Der Papst ist der Präsident der Synode, und die Synode ist ihm direkt unterstellt (vgl. Artikel 1, § 1). Der beratende Charakter der Synode wird beibehalten, doch kann sie gemäß Artikel 18 Absatz 2 in einen beratenden Charakter übergehen, wenn der Papst dies beschließt. Die Phasen der Synode sind folgende: die Vorbereitungsphase, die Phase der Feier der Bischofsversammlung und die Phase der Umsetzung der Synodenbeschlüsse.

Die bisherigen Feiern der Synode

Bislang haben fünfzehn ordentliche Versammlungen der Synoden von Rom stattgefunden, von denen vierzehn bereits Dokumente veröffentlicht haben. Im Folgenden sind die Daten, die behandelten Themen und das Schlussdokument jeder Synodenversammlung aufgeführt:

- 1.: vom 29-IX bis 29-X-1967. Betrifft: Grundsätze, die bei der Überarbeitung der Richtlinie zu beachten sind CIC; gefährliche Ansichten und Atheismus; Erneuerung des Priesterseminars; Mischehen und Liturgiereform. Endgültiges Dokument: Principia quae.

- 2.: vom 30-IX bis 6-XI-1971. Thema: Das Amtspriestertum und die Gerechtigkeit in der Welt. Zwei Abschlussdokumente: Ultimis temporibus (Amtspriestertum) und Bequemes Ex-Universum (Gerechtigkeit).

- 3.: vom 27-IX bis 26-XI-1974. Thema: Evangelisierung in der heutigen Welt. Endgültiges Dokument: Evangelii nuntiandi (18. DEZEMBER 1975).

- 4a: vom 30-IX bis 29-X-1977. Thema: Katechese in unserer Zeit. Endgültiges Dokument: Catechesi tradendae (16-X-1979).

- 5.: 26-IX bis 25-X-1980. Thema: Die Mission der christlichen Familie in der heutigen Welt. Endgültiges Dokument: Familiaris consortio (22. NOVEMBER 1981).

- 6a: 29-IX bis 29-X-1983. Thema: Buße und Versöhnung in der Sendung der Kirche. Endgültiges Dokument: Reconciliatio et paenitentia (2-XII-1984).

- 7.: vom 1-X bis 30-X-1987. Thema: Die Berufung und Sendung der Laien in der Kirche und in der Welt zwanzig Jahre nach der Feier des Zweiten Vatikanischen Konzils. Endgültiges Dokument: Christifideles laici (30-XII-1988).

- 8.: vom 30-IX bis 28-X-1990. Thema: Die Ausbildung von Priestern unter den gegenwärtigen Bedingungen. Endgültiges Dokument: Pastores dabo vobis (25-III-1992).

- 9a: von 2-X bis 29-10-1994. Thema: Das gottgeweihte Leben und seine Sendung in der Kirche und in der Welt. Endgültiges Dokument: Vita consecrata (25-III-1996).

- 10.: vom 30-IX bis 27-X-2001. Thema: Der Bischof: Diener des Evangeliums von Jesus Christus für die Hoffnung der Welt. Endgültiges Dokument: Schafhirten gregis (16- X-2003).

- 11a: vom 2-X bis 23-X-2005. Thema: Die Eucharistie: Quelle und Höhepunkt des Lebens und der Sendung der Kirche. Endgültiges Dokument: Sacramentum caritatis (22-II-2007).

- 12a: vom 5-X bis 26-X-2008. Thema: Das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche. Endgültiges Dokument: Verbum Domini (30-IX-2010).

- 13.: vom 7-X bis 28-X-2012. Thema: Die Neuevangelisierung zur Weitergabe des christlichen Glaubens. Endgültiges Dokument: Evangelium Gaudium (24-XI- 2013).

- 14a: vom 4-X bis 25-X-2015. Thema: Die Berufung und Sendung der Familie in der Kirche und in der Welt von heute. Endgültiges Dokument: Amoris laetitia (19- III-2016).

- 15a: vom 3-X bis 28-X-2018. Thema: Junge Menschen, Glaube und Berufswahlentscheidungen.

Es fanden drei außerordentliche Versammlungen statt:
- 1.: vom 11-X bis 28-X-1969. Thema: Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischofskonferenzen. Endgültiges Dokument: Prima di concludere.

- 2.: vom 25-XI bis 8-XII-1985. Thema: 20. Jahrestag der Schlussfolgerungen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Endgültiges Dokument: Ecclesia sub Verbo Dei mysteria Christi celebrans pro salute mundi.

- 3a: 5-X bis 19-X-2014: Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung. Es gab kein endgültiges Dokument.

Papst Johannes Paul II. berief einige Sonderversammlungen der Synode ein, die einen besonderen Zweck verfolgten. Sie lauten wie folgt:

- 1.: vom 14. bis 31. Januar 1980. Sondersynode für die Niederlande. Thema: Die pastorale Situation in den Niederlanden. Dokument: Reconnaissants envers Dieu (31-I-1980).

- 2.: vom 28-XI bis 14-XII-1991. Erste Sonderversammlung für Europa. Thema: Wir sind Zeugen für Christus, der uns befreit hat. Dokument: Tertio millennio iam (13. DEZEMBER 1991).

- 3.: vom 10-IV bis 8-V-1994. Erste Sonderversammlung für Afrika. Thema: Die Kirche in Afrika und ihr Evangelisierungsauftrag für das Jahr 2000: "Ihr werdet meine Zeugen sein" (Apostelgeschichte 1,8). Dokument: Ecclesia in Afrika (14. SEPTEMBER 1995).

- 4a: vom 26-XI bis 14-XII-1995. Sonderversammlung für Libanon. Thema: Christus ist unsere Hoffnung: Von seinem Geist erneuert, sind wir in Solidarität Zeugen seiner Liebe. Dokument: Neue Hoffnung für den Libanon (10-V-1997).

- 5.: vom 12-XI bis 11-XII-1997. Sonderversammlung für Amerika. Thema: Begegnung mit dem lebendigen Jesus Christus, ein Grund für Umkehr, Gemeinschaft und Solidarität in Amerika. Dokument: Ecclesia in Amerika (22-I-1999).

- 6. vom 19-IV bis 14-V-1998. Sonderversammlung für Asien. Thema: Jesus Christus, der Retter, und seine Mission der Liebe und des Dienstes in Asien: "Ich bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben" (Joh 10,10). Dokument: Ecclesia in Asien (6. NOVEMBER 1999).

- 7.: vom 22-XI bis 12-XII-1998. Sonderversammlung für Ozeanien. Thema: Jesus Christus und die Völker Ozeaniens: seinem Weg folgen, seine Wahrheit verkünden und sein Leben leben. Dokument: Ecclesia in Ozeanien (22. NOVEMBER 2001).

- 8.: 1-10 bis 23. Oktober 1999. Zweite Sonderversammlung für Europa. Thema: Jesus Christus lebt in seiner Kirche, Quelle der Hoffnung für Europa. Dokument: Ecclesia in Europa (28-VI-2003).

- 9a: vom 4-X bis 25-X-2009. Zweite Sonderversammlung für Afrika. Thema: Die Kirche in Afrika im Dienst von Versöhnung, Gerechtigkeit und Frieden. Dokument: Africae Munus (9-XI-2011).

- 10.: vom 10-X bis 24-X-2010. Sonderversammlung für den Nahen Osten. Thema: Die katholische Kirche im Nahen Osten: Gemeinschaft und Zeugnis. "Die vielen Gläubigen waren ein Herz und eine Seele" (Apg 4,32). Dokument: Ecclesia im Nahen Osten (14-IX-2012).

Der Beitrag der Synoden zur Kirche

Die Bischofssynoden haben einen wirksamen Beitrag zur kirchlichen Erneuerung geleistet und sich als wirksame Rezeption der nachkonziliaren Ekklesiologie etabliert, insbesondere als Mittel der engen Zusammenarbeit mit dem Petrusamt, was dem Wesen des Hirtenamtes der Bischöfe und der hierarchischen Gemeinschaft entspricht, da diese Synoden, soweit sie den katholischen Episkopat vertreten, zur Beteiligung aller Bischöfe in hierarchischer Gemeinschaft an der Sorge um die Gesamtkirche beitragen (vgl. Christus Dominus, 5). Auf diese Weise verwirklichen sie die bischöfliche Kollegialität - die kollegiale Zuneigung -, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil als eines ihrer grundlegenden Merkmale bekräftigt wurde. Deshalb bekräftigt Papst Franziskus: "Die Einberufung der Bischofssynode fand zufällig im Rahmen der letzten ökumenischen Versammlung statt. In der Tat hat das Zweite Vatikanische Konzil "in den Fußstapfen des Ersten Vatikanischen Konzils" und in der Furche der echten kirchlichen Tradition die Lehre über die bischöfliche Ordnung vertieft und sich in besonderer Weise auf ihren sakramentalen und kollegialen Charakter konzentriert. So ist endgültig klar geworden, daß jeder Bischof gleichzeitig und untrennbar die Verantwortung für die ihm anvertraute Teilkirche und die Sorge für die Gesamtkirche trägt" (Apostolische Konstitution über die Bischofsweihe der Kongregation für die Katholische Bischofskonferenz). Episcopalis communio, 2).

Die Themen, die bisher in den ordentlichen Generalversammlungen sowie in den außerordentlichen und besonderen Versammlungen behandelt wurden, haben in jedem Zeitalter ein pastorales Bedürfnis dargestellt und so das Wachstum des Lebens der Kirche gefördert, indem sie die Richtung aufzeigten, in die die Kirche mit ihren Mitgliedern gehen sollte.

um ihren Auftrag zur Evangelisierung zu erfüllen (vgl. Evangelii Nuntiandi, 14) und auch die Leitlinien für das pastorale Handeln in diesen verschiedenen Regionen festzulegen.

Die Debatten während der Synoden stellen aktuelle Informationen für den Papst und vielleicht auch Anregungen für die Ausübung des Petrusamtes dar und bilden einen privilegierten Moment für die Leitung der Kirche in Gemeinschaft. Die Praxis der nachsynodalen Ermahnungen zeigt die Herausforderungen auf, vor denen die Kirche steht, und die Koordinaten, auf denen sie sich bewegen muss, um eine wirksamere Evangelisierung zu erreichen, die in der Lage ist, die Menschen zu erreichen, die durch das Evangelium Jesu Christi zur Umkehr aufgerufen werden sollen.

Die Absicht, die Papst Paul VI. mit der Einberufung der Synoden verfolgte, hat also ihr Ziel erreicht. Für die katholischen Gläubigen ist es nun an der Zeit, Gott für die Früchte zu danken, die die Synoden gebracht haben, und dafür zu beten, dass sie weiterhin wertvolle Momente für das Leben der Kirche Jesu Christi sein mögen.

Der AutorGeraldo Luiz Borges Hackman

Theologische Fakultät der Päpstlichen Katholischen Universität von Rio Grande do Soul (PUCRS), Brasilien ([email protected])

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