Das Motu proprio Vos estis lux mundi ist das Ergebnis des Treffens zum Schutz von Minderjährigen in der Kirche, das im vergangenen Februar im Vatikan stattfand und an dem die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aus aller Welt teilnahmen. Es handelt sich um ein päpstliches Gesetz von allgemeiner Tragweite, das für die lateinische Kirche und die Ostkirchen gilt. sui iurisdie Verpflichtungen für die Sammlung, Übermittlung und erste Bewertung von Nachrichten über potenziell strafbare Handlungen gegen Minderjährige vorsieht. Es handelt sich um einen verfahrenstechnischen Text, der keine neuen kanonischen Straftatbestände schafft, sondern sichere Wege eröffnet, um diese Art von Informationen zu melden und sie schnell zu überprüfen.
Titel I des Motu proprio: 1° bestimmt die Subjekte, die durch das Gesetz gebunden sind (Kleriker und Ordensleute in der ganzen Welt), 2° bestimmt vier Verhaltensweisen, die in erster Linie die Initiative motivieren und Gegenstand der Anprangerung sein müssen (sexueller Missbrauch mit Gewalt oder Drohungen, Missbrauch von Minderjährigen, pädophile Pornographie und Vertuschung in diesen Angelegenheiten durch kirchliche Behörden), 3° bestimmt die Verpflichtung der Kleriker und Ordensleute, jede Nachricht, die sie von diesen Handlungen haben, zu veröffentlichen, 4° schreibt vor, dass in jeder Diözese Instrumente zur Entgegennahme und Weiterleitung dieser Informationen an die Untersuchungsbehörde (den Ordinarius des Ortes, an dem sich der Vorfall ereignet hat) geschaffen werden, und 5° enthält Regeln zum Schutz der Person, die die Anzeige erstattet hat (sie darf weder zur Geheimhaltung verpflichtet noch diskriminiert werden), und der Personen, die behaupten, verletzt worden zu sein, und denen von Anfang an geholfen werden muss.
Die Norm betrifft also alle Kleriker und Ordensleute der katholischen Kirche und geht folglich über die durch das Gesetz gebundenen Subjekte hinaus. schwere Delikte skizziert in Sacramentorum sanctitatis tuteladie nur Kleriker betrifft.
Titel II regelt den Umgang mit Informationen dieser Art über Bischöfe oder die im Text genannten Geistlichen wegen Handlungen oder Unterlassungen, die sie während ihrer Amtszeit begangen haben.
In diesem Fall versucht das Gesetz, das Problem der Entfernung zu überwinden, denn die Kirche hat ihr Haupt in Rom, ist aber auf allen fünf Kontinenten präsent und ihre 3.500 Diözesen befinden sich in fast 200 Ländern. Während andere Kleriker dem jeweiligen Diözesanbischof unterstehen, der befugt ist, ihr Verhalten zu untersuchen und zu bestrafen, liegt die Gerichtsbarkeit über Bischöfe beim Heiligen Stuhl, und nur der Papst kann sie in Strafsachen verurteilen, wie in Kanon 1405 des Codex des kanonischen Rechts festgelegt.
Für diese Fälle sehen die neuen Vorschriften Maßnahmen vor, die sicherstellen, dass die Informationen zuverlässig übermittelt werden, dass Überprüfungen und Bewertungen in der Nähe des Ortes, an dem die Ereignisse stattgefunden haben, durchgeführt werden und dass die betroffenen Behörden die Nachrichten auf verifizierte oder gemeinsame Weise verwalten.
Außer in besonderen Fällen sind Angaben über Bischöfe und assimilierte Personen an den Metropolitan-Erzbischof der Kirchenprovinz zu richten, in der die angegebene Person ihren Wohnsitz hat. Kanon 436, §1, 1° des Codex überträgt dem Erzbischof die Aufgabe "dafür zu sorgen, dass [in der Kirchenprovinz] der Glaube und die kirchliche Disziplin gewissenhaft gewahrt werden, und den Papst über etwaige Missbräuche zu informieren".. Der erste Schritt, den der Metropolitanerzbischof zu tun hat, besteht darin, den Heiligen Stuhl - immer über den Päpstlichen Vertreter - um die Erlaubnis zu bitten, die Ermittlungen einzuleiten, und der Heilige Stuhl muss innerhalb von 30 Tagen antworten.
Obwohl der Metropolitanerzbischof direkt für die Untersuchungen verantwortlich ist, kann er sich der Mitarbeit geeigneter Personen bedienen, die ihn unterstützen und beraten, einschließlich qualifizierter und geeigneter Laien, gemäß den Normen jeder Bischofskonferenz.
Die Ermittlungen müssen innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Während dieser Zeit muss der Metropolitanerzbischof dem Heiligen Stuhl monatlich Bericht erstatten und erforderlichenfalls die Verabschiedung von Präventivmaßnahmen in Bezug auf die untersuchte Person beantragen. Nach Abschluss des Verfahrens übermittelt er dem Dikasterium die gesamten Unterlagen zusammen mit seiner abschließenden Stellungnahme. Das Dikasterium wird dann entscheiden, wie im Einklang mit dem kanonischen Recht zu verfahren ist.
Sekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte