Aus dem Vatikan

Die Gläubigen können den ganzen November über einen vollkommenen Ablass erhalten

Maria José Atienza-23. Oktober 2020-Lesezeit: 3 Minuten

Dieses Dekret besagt, dass Der vollkommene Ablass für die gläubigen Verstorbenen wird für den gesamten November verlängert, mit einer Reihe von Änderungen an der üblichen Art und Weise, diesen Ablass zu erlangen, um die Sicherheit der Gläubigen zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Eine große Anzahl von Anfragen

Das Dekret nimmt Bezug auf die zahlreichen Bitten von Priestern und Seelsorgern an die Apostolische Pönitentiarie, in diesem Jahr wegen der "Covid-19"-Epidemie fromme Werke umzuwandeln, um die vollkommenen Ablässe für die Seelen im Fegefeuer zu erhalten.

Aus diesem Grund hat die Apostolische Pönitentiarie im besonderen Auftrag Seiner Heiligkeit Papst Franziskus eine Reihe von Einrichtungen geschaffen, um diese Ablässe zu erhalten und das Gedränge auf Friedhöfen und anderen Kultstätten zu vermeiden:

  1. Vollkommener Ablass für diejenigen, die einen Friedhof besuchen und für die Verstorbenen beten wenn auch nur gedanklich, in der Regel nur an bestimmten Tagen vom 1. bis 8. November festgelegt, können bis zum Ende des Monats auf andere Tage desselben Monats verschoben werden.. Diese Tage, die von den Gläubigen frei gewählt werden, können auch unabhängig voneinander sein.
  2. Der vollkommene Ablass am 2. November, die anlässlich des Gedenkens an alle verstorbenen Gläubigen für diejenigen eingeführt wurde, die fromm eine Kirche oder ein Oratorium besuchen und dort das "Vaterunser" und das "Glaubensbekenntnis" aufsagen, kann nicht nur auf den Sonntag vor oder nach Allerheiligen verlegt werden, sondern auch auf einen anderen Tag im Monat November, der von jedem Gläubigen frei gewählt werden kann.

Geistige Vereinigung für diejenigen, die nicht gehen können

Ältere Menschen, Kranke und alle, die aus schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage sind, ihre Wohnung zu verlassen.Der Hauptgrund dafür sind die von der zuständigen Behörde für die Zeit der Pandemie auferlegten Beschränkungen, können den vollkommenen Ablass erhalten, sofern sie mit allen anderen Gläubigen geistig vereint sind, völlig losgelöst von der Sünde und in der Absicht, so bald wie möglich die drei üblichen Bedingungen zu erfüllen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet gemäß den Intentionen des Heiligen Vaters), vor einem Bildnis Jesu oder der seligen Jungfrau Maria folgende Gebete sprechen fromme Gebete für die Verstorbenen, z. B. Laudes und Vesper des Totenoffiziums, der marianische Rosenkranz, die Krone der göttlichen Barmherzigkeit, andere Gebete für die Verstorbenen, die den Gläubigen am Herzen liegen, oder die sich einer meditativen Lesung eines der in der Totenliturgie vorgeschlagenen Evangelienabschnitte widmen oder ein Werk der Barmherzigkeit verrichten, indem sie Gott die Schmerzen und Schwierigkeiten ihres eigenen Lebens darbringen.

Erleichterung der Beichte und der Heiligen Messe

Das Dekret fordert die Priester mit den entsprechenden Befugnissen außerdem auf "sich mit besonderer Großzügigkeit der Feier des Bußsakramentes und der Spendung der heiligen Kommunion an die Kranken zu widmen, und erinnert daran, daß hinsichtlich der geistlichen Voraussetzungen für die volle Erlangung des Ablasses die bereits in der Note aufgeführten Hinweise zu beachten sind "Über das Sakrament der Buße in der aktuellen Pandemie-Situation", ausgestellt von der Apostolischen Pönitentiarie am 19. März 2020″.

Schließlich ist das am 22. Oktober 2020 unterzeichnete Dokument, das Memorial des heiligen Johannes Paul II, hervorzuheben "Da den Seelen im Fegefeuer durch die Fürbitten der Gläubigen und besonders durch das gottgefällige Altaropfer geholfen wird (vgl. Conc. Tr. Sess. XXV, Decr. De Purgatorio) sind alle Priester herzlich eingeladen, am Tag des Gedenkens an alle verstorbenen Gläubigen dreimal die Heilige Messe zu feiern, und zwar gemäß der Apostolischen Konstitution "Incruentum Altaris", die Papst Benedikt XV. ehrwürdigen Andenkens am 10. August 1915 verkündet hat.

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