Aus dem Vatikan

Vatikan schützt den Ruf von verstorbenen mutmaßlichen Missbrauchstätern

Der Vatikan bittet darum, dass die Verbreitung von Listen verstorbener mutmaßlicher Missbrauchstäter, die den Ruf einer Person schädigen könnten, vermieden wird, insbesondere wenn keine Verurteilung in einem zivilrechtlichen oder kirchlichen Verfahren vorliegt, und erst recht, wenn der Beschuldigte verstorben ist.

Rom-Berichte-10. März 2025-Lesezeit: < 1 Minute
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Das Dokument unterstreicht, dass die Unschuldsvermutung sowohl im weltlichen als auch im kirchlichen Bereich ein Grundpfeiler der Justiz bleibt. Das Dikasterium warnte davor, dass diözesane "Glaubwürdigkeits"-Einschätzungen oft auf begrenzten Beweisen beruhen und dem Angeklagten keine umfassende rechtliche Verteidigung garantieren. Es betonte auch, dass der Grundsatz der "Transparenz" nicht Vorrang vor den wesentlichen Rechten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren haben darf.


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