Das Dokument unterstreicht, dass die Unschuldsvermutung sowohl im weltlichen als auch im kirchlichen Bereich ein Grundpfeiler der Justiz bleibt. Das Dikasterium warnte davor, dass diözesane "Glaubwürdigkeits"-Einschätzungen oft auf begrenzten Beweisen beruhen und dem Angeklagten keine umfassende rechtliche Verteidigung garantieren. Es betonte auch, dass der Grundsatz der "Transparenz" nicht Vorrang vor den wesentlichen Rechten auf ein ordnungsgemäßes Verfahren haben darf.
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