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Rom bestimmt die Tagesordnung der Deutschen Bischofskonferenz

Ein Schreiben der drei Schulleiter cDer vom Heiligen Vater gebilligte Synodalausschuss des Heiligen Stuhls bittet darum, die Statuten des so genannten deutschen "Synodalausschusses" nicht auf der am Montag begonnenen Vollversammlung zu behandeln, damit der Dialog zwischen den deutschen Bischöfen und dem Heiligen Stuhl fortgesetzt werden kann.

José M. García Pelegrín-19. Februar 2024-Lesezeit: 4 Minuten

Mitglieder des deutschen Synodalausschusses ©OSV

Am 11. November letzten Jahres richtete die deutsche Regierung die so genannte Ausschuss Ziel des Synodalausschusses ist es, einen "Synodalrat" für einen Zeitraum von drei Jahren vorzubereiten, um den sogenannten Deutschen Synodalweg fortzuführen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat der Satzung dieses Gremiums zugestimmt, aber auch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) muss sie genehmigen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Diskussion der Satzung innerhalb der DBK war für die Frühjahrsversammlung vorgesehen, die vom 19. bis 22. Februar in Augsburg stattfindet.

An diesem Wochenende erhielt der Präsident der DBK, Bischof Georg Bätzing von Limburg, jedoch ein Schreiben vom 16. Februar, das von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie den Präfekten des Glaubensdikasteriums, Kardinal Victor M. Fernandez, und für die Bischöfe, Kardinal Robert F. Prevost, unterzeichnet ist. In dem Schreiben heißt es, dass sie im Interesse der "Fortsetzung des Dialogs, den wir bereits begonnen haben, den wir in naher Zukunft fortsetzen werden und um dessen Verstärkung uns Papst Franziskus gebeten hat", "einige diesbezügliche Bedenken äußern und einige Hinweise geben möchten, die dem Heiligen Vater zur Kenntnis gebracht und von ihm gebilligt wurden".

Die Kardinäle erinnern - mit Zustimmung des Papstes - daran, dass ein Synodalkonzil "im geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen ist und daher ein Beschluss der DBK in diesem Sinne ungültig wäre, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen". Und sie stellen die Autorität in Frage, dass "die Bischofskonferenz die Statuten genehmigen müsste", da weder der Codex des Kirchenrechts noch das Statut der DBK "eine Grundlage dafür bieten". Und sie fügen hinzu: "Der Heilige Stuhl hat auch kein Mandat erteilt, sondern im Gegenteil die Gegenauffassung."

Zuvor hatten sich vier deutsche Bischöfe gegen eine Beteiligung an dem Gremium und die Finanzierung des Projekts durch den Verband der deutschen Diözesen ausgesprochen. Nach Ansicht der Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) widerspricht bereits die Einrichtung eines Synodalausschusses zur Vorbereitung eines Synodalkonzils direkt den Vorgaben von Papst Franziskus.

Es besteht keine Zuständigkeit für die Einsetzung eines Synodalrats.

Das aktuelle Schreiben erinnert daran, dass dies bereits beim letzten Ad-Limina-Besuch zwischen den deutschen Bischöfen und dem Heiligen Stuhl besprochen wurde "und anschließend in dem Schreiben des Kardinalstaatssekretärs und der Präfekten der Dikasterien für die Glaubenslehre und für die Bischöfe vom 16. Januar 2023, in dem mit besonderem Auftrag des Heiligen Vaters ausdrücklich darum gebeten wurde, die Einrichtung eines solchen Rates nicht vorzunehmen". In dem Schreiben heißt es: "Weder der Synodalweg, noch ein von ihm eingesetztes Gremium, noch eine Bischofskonferenz ist befugt, einen Synodalrat auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzusetzen".

Obwohl der aktuelle Brief nicht daran erinnert, haben sowohl der Heilige Stuhl als auch der Heilige Vater selbst später auf den "Synodalrat" Bezug genommen: In einem Brief, den Franziskus am 10. November an vier ehemalige Teilnehmer des Synodalweges schickte, sprach er von "zahlreichen Schritten, durch die sich ein großer Teil dieser Ortskirche immer weiter vom gemeinsamen Weg der Universalkirche zu entfernen droht". Zu diesen Schritten zählte Franziskus "die Konstituierung des Synodalausschusses, die darauf abzielt, die Einführung eines Beratungs- und Entscheidungsgremiums vorzubereiten, das mit der sakramentalen Struktur der katholischen Kirche nicht in Einklang zu bringen ist".

Ende November wurde ein Brief des Kardinalstaatssekretärs vom 23. Oktober an die Generalsekretärin der DBK, Beate Gilles, veröffentlicht. Darin bekräftigt Kardinal Parolin, dass sowohl die Lehre, das Priestertum Männern vorzubehalten, als auch die Lehre der Kirche zur Homosexualität - zwei der wichtigsten Änderungen, die der Synodalweg einführen will - "nicht verhandelbar" sind.

Eine Billigung der Statuten würde der Weisung des Heiligen Stuhls widersprechen.

Nun nehmen die Kardinäle die Sache also wieder selbst in die Hand, in der Erwartung, dass sich die DBK mit den Statuten des Synodalausschusses befasst. Die Kontinuität zwischen dem Schreiben vom 16. Januar 2023 und diesem vom 16. Februar 2024 ist bemerkenswert: Obwohl die Leiter der Dikasterien gewechselt haben - Kardinal Victor M. Fernandez anstelle von Kardinal Luis Ladaria an der Spitze des Dikasteriums für die Glaubenslehre; Kardinal Robert F. Prevost anstelle von Kardinal Marc Ouellet im Dikasterium für die Bischöfe - bleiben die Linie des Heiligen Stuhls gegenüber den deutschen Bischöfen, die Argumentation und sogar die Diktion gleich.

Der Heilige Stuhl spricht sehr deutlich, wenn es nötig ist. So kann man in diesem Brief vom 16. Februar lesen: "Die Statuten des Synodalausschusses zu billigen, hieße also, der Weisung des Heiligen Stuhls zu widersprechen, die durch ein besonderes Mandat des Heiligen Vaters erteilt wurde, und würde ihn erneut vor vollendete Tatsachen stellen".

Dennoch bleibt er dem Dialog verpflichtet: Er erinnert abschließend daran, dass "im Oktober letzten Jahres gemeinsam vereinbart wurde, dass die ekklesiologischen Fragen des Synodalweges, einschließlich der Frage eines interdiözesanen Beratungs- und Entscheidungsgremiums, beim nächsten Treffen zwischen Vertretern der Römischen Kurie und der DBK weiter erörtert werden sollen". Wenn die Statuten des "Synodalausschusses" - so fährt er fort - vor diesem Treffen angenommen würden, "stellt sich die Frage nach dem Zweck dieses Treffens und, allgemeiner, nach dem laufenden Dialogprozess".

Der Brief der Kardinäle hat sofortige Wirkung gezeigt: Wie die Nachrichtenagentur KNA unter Berufung auf DBK-Sprecher Matthias Kopp berichtet, hat der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Monsignore Georg Bätzing, den anderen Bischöfen bereits mitgeteilt, dass dieser Punkt vorerst von der Tagesordnung abgesetzt wird und alles Weitere bei der Vollversammlung in Augsburg entschieden wird.

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