Welt

Deutsche Bischöfe uneins über den "Synodalausschuss".

Unter Missachtung des synodalen Konsensprinzips hat eine Mehrheit der deutschen Bischöfe die Statuten des "Synodalausschusses" gegen den Widerstand einer Minderheit von vier Bischöfen angenommen.

José M. García Pelegrín-26. April 2024-Lesezeit: 3 Minuten
Synodalreise missbraucht

Deutscher Synodalweg ©OSV

Die Ständige Kommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat das Statut des "Synodalausschusses" gebilligt. Kardinal Rainer Woelki (Köln) und die Bischöfe Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt), Stefan Oster SDB (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) stimmten dagegen und bestätigten ihre Entscheidung, nicht am Synodalausschuss teilzunehmen.

Die Idee, einen synodalen Ausschuss oder eine synodale Kommission einzuführen, entstand bekanntlich als Reaktion auf die Ablehnung durch den Vatikan dem deutschen "Synodalweg" zu ermöglichen, einen ständigen "Synodalrat" einzurichten, der sich aus Bischöfen, Priestern und Laien zusammensetzt und als Aufsichtsgremium für die Arbeit jedes Bischofs in seiner Diözese und der DBK auf nationaler Ebene fungiert. Sowohl in einem Schreiben vom 16. Januar 2023 wie in einem anderen der 16. Februar 2024Die führenden Kardinäle des Heiligen Stuhls erinnerten daran, dass ein Synodalkonzil "im geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen ist und daher ein Beschluss der DBK in diesem Sinne ungültig wäre, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen". Außerdem stellten sie die Befugnis in Frage, dass "die Bischofskonferenz die Statuten genehmigen müsste", da weder der Codex des Kirchenrechts noch das Statut der DBK "eine Grundlage dafür bieten".

Um das Verbot des Heiligen Stuhls zu umgehen, beschloss der "Synodalweg" die Bildung eines "Synodalausschusses"... dessen einziger Zweck es ist, die Bildung eines "Synodalrates" vorzubereiten. Das "Zentralkomitee der deutschen Laien" ZdK hat am 11. November 2023 seine Statuten verabschiedet; damit diese in Kraft treten können, war die Zustimmung der DBK erforderlich, die ursprünglich auf ihrer Vollversammlung am 19. bis 22. Februar dieses Jahres erfolgen sollte. Nachdem die Kardinäle Pietro Parolin, Victor M. Fernandez und Robert F. Prevost am 16. Februar in einem von Papst Franziskus ausdrücklich gebilligten Schreiben darum gebeten hatten, die Statuten nicht auf der Vollversammlung zu behandeln, lenkte die DBK jedoch ein. Bei ihrem Besuch im Vatikan im März 2024 erklärte sich eine DBK-Delegation bereit, die Arbeit des "Synodalausschusses" dem Heiligen Stuhl zur Genehmigung vorzulegen.

Aus diesem Grund haben die vier genannten Bischöfe aus Köln, Eichstätt, Passau und Regensburg angesichts der Zustimmung der Mehrheit der DBK zu den Statuten des "Synodalausschusses" eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sie erklären, dass sie das Ende der Weltsynode der Synodalität abwarten wollen, um zu entscheiden, wie es weitergehen soll: "Die Bischöfe von Eichstätt, Köln, Passau und Regensburg wollen den Weg zu einer stärker synodalen Kirche im Einklang mit der Weltkirche weitergehen". Sie erinnern daran, dass die vom Vatikan wiederholt geäußerten Einwände gegen die Einsetzung eines "Synodalkonzils" als "nicht vereinbar mit der sakramentalen Verfassung der Kirche" zu ihrer Weigerung geführt haben, an einem "Synodalausschuss" mitzuwirken, "dessen erklärtes Ziel die Einsetzung eines Synodalkonzils ist".

Die vier genannten Bischöfe "teilen auch nicht die Rechtsauffassung, dass die Deutsche Bischofskonferenz für den Synodalausschuss zuständig sein kann, wenn vier Mitglieder der Konferenz das Gremium nicht unterstützen". Sie stellen daher klar, dass nicht die DBK für den "Synodalausschuss" zuständig ist, sondern die anderen 23 Diözesanbischöfe.

Dies schafft eine offensichtliche Rechtsunsicherheit, da nach dem "Synodalweg" selbst die Träger des "Synodalausschusses" das ZdK und die DBK sein sollten. Aus rechtlicher Sicht ist dieser "Synodalausschuss" also fehlerhaft oder, um es weniger juristisch auszudrücken, nicht existent, da er in einem rechtlichen Vakuum agiert, er ist eine bloße Simulation. Abgesehen davon, dass ein "Mehrheitsbeschluss" dem Prinzip der Synodalität selbst widerspricht, das auf Konsens abzielt, und mit der Ablehnung der Minderheit ist klar, dass es innerhalb der DBK keinen Konsens in Bezug auf den sogenannten "Synodalausschuss" gibt.

Andererseits bleibt offen, wie die Teilnahme von 23 Bischöfen an einem "Synodalausschuss", der ein vom Heiligen Stuhl verbotenes "Synodalkonzil" einrichten soll, mit der Aussage in Einklang gebracht werden kann, dass diese Bischöfe die Arbeit des "Synodalausschusses" dem Heiligen Stuhl zur Genehmigung vorlegen werden. Die Suche nach einer kirchenrechtskonformen Lösung für den "Synodalausschuss" scheint eine Suche nach der Quadratur des Kreises zu sein.

Newsletter La Brújula Hinterlassen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse und erhalten Sie jede Woche die neuesten Nachrichten, die aus katholischer Sicht kuratiert sind.
Bannerwerbung
Bannerwerbung