Aus ideologischen Gründen und kaum mit juristischen Argumenten nutzen einige Gruppen die Immatrikulation von Kircheneigentum aus, um eine erfundene Kontroverse zu entfachen.
-Diego Pacheco
Mitte Mai setzte der Richter des Verwaltungsgerichts Nr. 5 von Zaragoza das Verfahren zur Enteignung der Kathedrale San Salvador (La Seo) und der Kirche La Magdalena durch die Stadtverwaltung aus. Sie erklärte damit eine Vereinbarung vom 27. März für ungültig, mit der der Stadtrat von Zaragoza die Einleitung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zur Erlangung der Eigentumsrechte an diesen Tempeln und damit die bereits zugunsten der Kirche vorgenommene Exmatrikulation dieser Immobilien für ungültig.
Die Richterin argumentiert in ihrer Entscheidung, dass Der vom Stadtrat vorgelegte Bericht enthält keine einzige Begründung für die Durchführbarkeit dessen, was er zu tun gedenkt. Und vor allem, "Der Bericht enthält auch nicht den geringsten Hinweis auf mögliche Rechte, die die Stadtverwaltung von Zaragoza gegenüber den genannten Kirchen haben könnte, um die in der Vereinbarung genannten Maßnahmen zu ergreifen". Außerdem sei das gesetzlich vorgeschriebene Rechtsgutachten, das diese Art von kommunalem Abkommen begleiten muss, nicht ausreichend, so der Richter. "damit die Mitglieder der kommunalen Körperschaft eine genaue Kenntnis der Umstände des Falles haben".Daher den Erlass einer solchen einstweiligen Verfügung durch den Richter: um sicherzustellen, dass die lokalen Behörden die gerichtlichen Möglichkeiten mit Bedacht nutzen.
Unbestrittenes Eigentum
Der Versuch der Stadtverwaltung von Saragossa, die Kathedrale von Saragossa, das wichtigste Gotteshaus der Diözese, der Kirche zu enteignen, und das Vorhaben, diese beiden Gotteshäuser in öffentliches Eigentum zu überführen, sind daher vorerst gescheitert.
Der Kommunikationschef des Erzbistums Zaragoza, José Antonio Calvo, hat erklärt, dass das Erzbistum die kommunale Vereinbarung mit Gelassenheit aufgenommen hat, weil "Gesetzgebung und Rechtsprechung unterstützen uns". Calvo zeigt sich zuversichtlich, dass die Justiz "wird uns Recht geben". für den Fall, dass das Konsistorium der aragonesischen Hauptstadt beschließt, vor Gericht zu klagen. Der jüngste Beschluss des Richters des 5. Verwaltungsgerichts von Zaragoza legt dies nahe. "Wenn sie sich auf öffentliches Eigentum berufen, müssen sie dies beweisen, aber das ist unmöglich.", weil beide die Kathedrale von La Seo sowie die Pfarrei Santa María Magdalena "sind seit ihrer Gründung Ende des 11. Jahrhunderts kirchliche Einrichtungen". und die Herrschaft der Kirche über dieses Vermögen "Sie war friedlich, unbestritten und berüchtigt". im Laufe der Zeit. JRechtlich gesehen gehören diese Grundstücke der Kirche. "Seit 800 Jahren ist sie unumstritten".. Und so ist es auch mit vielen anderen Tempeln, die seit jeher der Kirche gehören.
Das Register wird später
Calvo fügte hinzu, dass diese Immobilien älter sind als das Grundbuch, das in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegt wurde. Y als "Es war so berüchtigt" die zum Erbe der Kirche gehörten, wie es bei den Vermögenswerten der Gemeinden und anderer Verwaltungen der Fall war, "Wir waren von der Möglichkeit, sie zu registrieren, befreit".. Aus diesem Grund ist ein Urteil des Der Oberste Gerichtshof stellt fest "dass es nicht verfassungswidrig ist, wenn die katholische Kirche Eigentum immatrikuliert, sondern dass ihr diese Möglichkeit seit Jahrzehnten vorenthalten wird". E Das Ziel der Immatrikulierung dieser Eigenschaften war es "eine bereits bestehende Immobilie bekannt zu machen, nicht aber, um das Eigentum an ihr zu erwerben".weil das Register Sie "macht sichtbar, was bereits eine Eigenschaft ist, verleiht sie aber nicht".
Calvo versicherte auch, dass die Eintragung rechtmäßig war und in keinem Fall ein Rechtsbetrug vorlag, da zum Zeitpunkt der Immatrikulation der beiden Grundstücke (1987 und 1988) die Vorschriften eine Ausnahme von der Immatrikulation für Tempel vorsahen, die für den katholischen Gottesdienst bestimmt waren, weil sie berüchtigt waren. Das Ziel war es, die "Transparenz in Bezug auf die Situation der Vermögenswerte, die uns seit jeher gehören, ohne jede Anfechtung und mit allen erforderlichen Beweisen".weil die Kirche "ist eine Institution, die älter ist als der Staat". und daher "Manchmal haben wir keine Eigentumsurkunden".weil es keine Stelle gab, die sie ausstellen konnte.
Religiöse Nutzung in Gefahr
Für das Erzbistum Zaragoza stellt die Initiative des Stadtrats eine falsch verstandene Säkularisierung dar, "ein Frevel an den Bürgerrechten der Institutionen und an der legitimen Freiheit". "Sie wollen die Kirche ihres Eigentums berauben", wenn es die Kirche ist, die "hat das Leben und seinen eigenen Zweck geschaffen, erhält und bewahrt". dieser Gebäude, die ein Ort der "Versammlung der Christen". und, zur gleichen Zeit, "religiöser Ausdruck". Wenn die Gemeinde das Eigentum an diesen beiden Tempeln übernehmen würde, "der Hauptzweck, für den sie geschaffen wurden, zweitrangig werden würde"denn obwohl "Es heißt, dass sie Orte der Anbetung bleiben würden, Konflikte wären vorprogrammiert".
Für Calvo ist es eine Frage von "a ein Konflikt, der durch ideologische und säkulare Gründe, die die Kirche aus der Gesellschaft verdrängen wollen, künstlich geschaffen wirddes öffentlichen Lebens und suchen die Konfrontation". Und sollte die Gemeindeinitiative angenommen werden, kommt er zu dem Schluss, "Zaragoza wäre ein weniger freier Ort".
Das Problem, so der Sprecher des Erzbischofs, ist, dass die Initiative des Stadtrats, wenn sie nicht von den Gerichten gestoppt wird, zu einem "systematischer Prozess der Beschlagnahme und Einziehung von Eigentum"..
Der Anwalt der Diözese, Ernesto Gómez Azqueta, bezweifelt "dass der Stadtrat über die notwendige Legitimität verfügt". um solche Initiativen zu initiieren; "in jedem Fall der Regierung von Aragonien oder der Regierung der Nation entsprechen würde"..
Der stellvertretende Sekretär für wirtschaftliche Angelegenheiten der spanischen Bischofskonferenz, Fernando Giménez Barriocanal, hat seinerseits erklärt, er wisse nicht "Warum wollen sie den Katholiken das Eigentum entziehen, das ihnen rechtmäßig gehört? und betonte außerdem, dass "Einige dieser Stadträte, die behaupten, dass die Kirche sich diese Vermögenswerte aneignet, verstehen nicht, zu welchem Zweck und für welchen Zweck sie verwendet werden, nämlich für religiöse Zwecke".
Er fügte hinzu, dass "Wenn der Bürgermeister von Zaragoza in der Seo beten möchte, kann er das tun, und wenn er eine andere öffentliche Einrichtung nutzen möchte, kann er das tun".
Barriocanal bekräftigte, dass die Immatrikulation von Eigentum "Es handelt sich nicht um ein irreguläres VerfahrenEs geht nicht um Enteignung oder Diebstahl, sondern darum, den Bürgern Güter zur Verfügung zu stellen, die wirklich einen enormen Dienst leisten".. Sie erinnert auch daran, dass es "Mechanismen der Herausforderung". "Senn die Gemeinde im Besitz der Eigentumsurkunde von La Seo ist, kann sie nachweisen, dass die Gemeinde das Gebäude gebaut hat. und der Eigentümer kann dieselben Maßnahmen ergreifen wie jeder andere Bürger, wenn er feststellt, dass eine Immobilie, die ihm gehört, im Grundbuch auf den Namen eines anderen eingetragen ist".
Einen Beitrag zur Gesellschaft leisten
Giménez Barriocanal betont auch, dass das Vermögen der Kirche immer für die Gesellschaft offen ist und "Sie bringen einen großen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen. Jede Kathedrale bedeutet für die spanische Wirtschaft einen Reichtum von durchschnittlich 140 Millionen Euro".. Darüber hinaus schaffen diese Waren 1.500 Arbeitsplätze.
Es bleibt nun abzuwarten, welche Maßnahmen der Stadtrat von Zaragoza ergreifen wird, obwohl Experten sagen, dass dies ein durchschlagender Misserfolg wäre.