Am 29. Juni wird die Oberster Gerichtshof Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem bahnbrechenden Urteil festgestellt, dass Arbeitgeber nun nach Möglichkeiten suchen müssen, Arbeitnehmern, die dies wünschen, religiöse Zugeständnisse zu machen. Solche Zugeständnisse können nur dann verweigert werden, wenn sie eine unbillige Härte für das Unternehmen darstellen würden.
Der Fall ist bekannt als "Groff gegen DeJoy". Gerald Groff ist ein ehemaliger evangelischer Angestellter des US Postal Service (USPS), der sich aufgrund seiner religiösen Überzeugungen weigerte, sonntags zu arbeiten, und dafür gemaßregelt wurde, was zu seiner Kündigung führte. Groff kündigte seinen Job, reichte aber auch eine Klage vor Gericht gegen den USPS ein, dessen CEO Louis DeJoy ist. Da in den unteren Instanzen keine positive Entscheidung getroffen wurde, zogen Groff und seine Anwälte vor den Obersten Gerichtshof, wo die Klage angenommen wurde.
Rechtlicher Präzedenzfall
Diese und ähnliche Entscheidungen der unteren Instanzen stützten sich auf die Auslegung eines Präzedenzfalls aus dem Jahr 1977, bekannt als "TWA gegen Hardison", der sich auf Titel VII des Bürgerrechtsgesetzes von 1964 berief, das die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder nationaler Herkunft verbietet. TWA gegen Hardison enthielt ein grundlegendes Konzept für die Auslegung: die Mindestkosten. Unternehmen waren nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitern Zugeständnisse aus religiösen Gründen zu machen, wenn diese Zugeständnisse für das Unternehmen mehr als nur geringfügige Kosten bedeuteten. Unter diesem Parameter wurden die meisten Anträge abgelehnt. Arbeitnehmer wie Groff mussten zur Arbeit erscheinen, auch wenn es sich um einen Tag handelte, der nach ihrer religiösen Überzeugung heilig oder Gott und der Ruhe gewidmet war (im Falle des Christentums).
In dieser Stellungnahme, die von Richter Samuel Alito unterzeichnet wurde, stellen die neun Richter fest, dass die bisherige Auslegung des Begriffs der Mindestkosten durch die Gerichte falsch ist. In der Rechtssache Groff gegen DeJoy müssen die Gerichte der unteren Instanzen daher ihre Entscheidung im Lichte des neuen Auslegungsstandards überprüfen. Der Fall wird nun erneut von den unteren Instanzen überprüft werden. Unabhängig von der Entscheidung wird diese neue Auslegung einige Aspekte der bundesstaatlichen Beschäftigungspraktiken für Arbeitnehmer, die aus religiösen Gründen besondere Zugeständnisse verlangen, verändern. Während es für ein Unternehmen bisher einfacher war, solche Anträge unter Berufung auf höhere Kosten als den Mindestbetrag abzulehnen, wird es nun schwieriger sein, sie zu verweigern. Oder der Arbeitnehmer kann eine Beschwerde einreichen und schließlich vor Gericht gehen.
Überzeugungen im öffentlichen Leben
Angesichts des Urteils des Obersten Gerichtshofs hat Kardinal Timothy M. Dolan, Erzbischof von New York und Vorsitzender des Ausschusses für Religionsfreiheit der US-Bischofskonferenz, begrüßte die Entscheidung: "Vielen gläubigen Menschen wird gesagt, dass sie ihren religiösen Überzeugungen nur im Privaten oder in den vier Wänden einer Kirche folgen können. Aber Religionsfreiheit bedeutet nichts, wenn sie nicht in die Öffentlichkeit getragen wird", sagte Dolan und fügte hinzu, dass Arbeitsplätze Räume seien, in denen "wir mit Menschen aus anderen Lebensbereichen zusammenkommen und zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit erfordert die Überbrückung persönlicher Unterschiede mit Mitgefühl und Respekt, und diese Verpflichtung gilt auch für religiöse Unterschiede", schloss er.