Am 20. März 2023 wird die US-Bischofskonferenz der katholischen Bischöfe veröffentlichten eine Lehrnotiz, in der sie über die Manipulation des Körpers durch Technik und Technologie und deren moralische Grenzen sprechen.
Auf 14 Seiten fassen die Bischöfe die Lehre der katholischen Kirche über den menschlichen Körper, die ihm gebührende Achtung und das Geschenk der Schöpfung als etwas, das die Menschen annehmen sollten, zusammen. Ohne all das Gute zu schmälern, das die wissenschaftlichen Fortschritte bewirkt haben, die die "Fähigkeit zur Heilung vieler menschlicher Krankheiten und das Versprechen, viele weitere zu lösen", erleichtert haben, warnen sie auch vor der Gefahr von Eingriffen, "die der authentischen Entwicklung der Person schaden".
Aus all diesen Gründen ist "moralisches Urteilsvermögen notwendig, um zu bestimmen, welche Möglichkeiten verwirklicht werden können und welche nicht, um das Wohl des Menschen zu fördern". Und um diese Analyse durchzuführen, muss man die Kriterien anwenden, die der menschlichen Natur selbst eingeschrieben sind.
Die natürliche Ordnung
In der Genesis lesen wir, dass Gott die Welt geschaffen hat und dass diese Schöpfung gut ist. Von daher und als grundlegender Bestandteil des christlichen Glaubens "hat die Kirche immer die wesentliche Güte der natürlichen Ordnung bekräftigt und uns aufgefordert, sie zu achten".
So schrieb das Zweite Vatikanische Konzil in Gaudium et spes dass "durch die Natur der Schöpfung alle Dinge mit ihrer eigenen Beständigkeit, Wahrheit und Güte und ihrer eigenen geregelten Ordnung ausgestattet sind, die der Mensch in Anerkennung der besonderen Methodik jeder Wissenschaft oder Kunst respektieren muss". Kurze Zeit später wird Benedikt XVI. in Caritas in veritate dass die Natur "in sich selbst eine "Grammatik" trägt, die den Zweck und die Kriterien für eine intelligente, nicht instrumentelle und willkürliche Nutzung angibt".
Die US-Bischöfe bekräftigen, dass "was für die Schöpfung insgesamt gilt, auch für die menschliche Natur im Besonderen gilt: Es gibt eine Ordnung in der Natur des Menschen, die wir respektieren müssen. In der Tat verdient der Mensch als Ebenbild Gottes eine noch größere Achtung als die übrige Schöpfung. Hiervon hängt das Glück des Menschen ab.
Mit Nachdruck heißt es in der Lehrnotiz, dass "wir die menschliche Natur nicht geschaffen haben; sie ist ein Geschenk unseres gnädigen Schöpfers. Sie gehört auch nicht uns, als ob wir über sie nach Belieben verfügen könnten. Die echte Achtung vor der Würde des Menschen verlangt daher, dass Entscheidungen über den Einsatz der Technik unter gebührender Achtung dieser geschaffenen Ordnung getroffen werden".
Körper und Geist
Die Bischofskonferenz hebt die Einheit von Leib und Seele des Menschen als einen entscheidenden Aspekt dieser Ordnung hervor. In diesem Zusammenhang zitieren sie den Katechismus der Katholischen Kirche, in dem es unter Punkt 365 heißt: "Die Einheit von Seele und Leib ist so tiefgreifend, dass die Seele als "Form" des Leibes zu betrachten ist (vgl. Konzil von Vienne, 1312, DS 902); das heißt, dank der geistigen Seele ist die Materie, aus der der Leib besteht, ein menschlicher und lebendiger Leib; im Menschen sind Geist und Materie nicht zwei vereinte Naturen, sondern ihre Vereinigung bildet eine einzige Natur".
Dies impliziert, so der Episkopat, dass "die Seele nicht von selbst entsteht und sich irgendwie in einem Körper wiederfindet, als ob sie in jeden beliebigen Körper hätte eingeführt werden können. Eine Seele kann nicht in einem anderen Körper sein, geschweige denn im falschen Körper".
Die Frage des Geschlechts
Die menschliche Körperlichkeit ist untrennbar mit der Sexualität verbunden. So wird durch die Brief an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Partnerschaft von Männern und Frauen in der Kirche und in der WeltDie Lehrnotiz unterstreicht "die Bedeutung und den Sinn des Unterschieds zwischen den Geschlechtern als eine tief in die Geschichte eingeschriebene Realität man und Frauen. "Sexualität kennzeichnet sowohl Männer als auch Frauen. Frau nicht nur auf der physischen Ebene, sondern auch auf der psychologischen und spirituellen Ebene mit der daraus folgenden Prägung in all ihren Erscheinungsformen" (vgl. Kongregation für das katholische Bildungswesen, Pädagogische Leitlinien zur menschlichen Liebe. Leitlinien zur Sexualerziehung (1. November 1983), 4: Ench. Vat. 9, 423)".
Geschlecht ist also nicht nur ein biologisches Merkmal. Das Geschlecht ist Teil der Persönlichkeit und beeinflusst die Art und Weise, wie wir kommunizieren und sogar die Art und Weise, wie wir lieben.
Angesichts der Herausforderungen, die solche Aussagen mit sich bringen, wenden sich die US-Bischöfe direkt an Papst Franziskus, der seinerseits auf das Dokument verweist Relatio Finalis in seiner apostolischen Ermahnung Amoris Laetitiaund sagt: "Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass "das biologische Geschlecht (Sex) und die soziokulturelle Rolle des Geschlechts (GeschlechtEs ist eine Sache, die menschliche Schwäche oder die Komplexität des Lebens zu verstehen, und eine ganz andere, Ideologien zu akzeptieren, die versuchen, die untrennbaren Aspekte der Realität in zwei Teile zu spalten. Wir sollten nicht in die Sünde verfallen, so zu tun, als könnten wir den Schöpfer ersetzen. Wir sind Geschöpfe, wir sind nicht allmächtig. Das Geschaffene geht uns voraus und muss als Geschenk empfangen werden. Gleichzeitig sind wir aufgerufen, unser Menschsein zu bewahren, und das bedeutet vor allem, es so anzunehmen und zu respektieren, wie es geschaffen wurde".
Interventionen
Im Hinblick auf die Fortschritte in der Wissenschaft wird in der Lehrmeinung betont, dass "weder Patienten, noch Ärzte, noch Forscher, noch irgendeine andere Person unbegrenzte Rechte über den Körper haben; sie müssen die Ordnung und den Zweck" respektieren, die der menschlichen Natur eingeschrieben sind.
Um die Lehre der Kirche zu verdeutlichen, weisen die Bischöfe darauf hin, dass es zwei Fälle gibt, in denen die Kirche anerkennt, dass ein Eingriff in den menschlichen Körper moralisch gerechtfertigt sein kann:
- wenn derartige Eingriffe dazu dienen, einen Defekt des Körpers zu beheben,
- wenn das Opfer eines Teils des Körpers für das Wohl des Ganzen notwendig ist.
Es gibt jedoch auch andere Eingriffe, die nicht zu diesen Zwecken durchgeführt werden, sondern darauf abzielen, "die natürliche Ordnung des Körpers zu verändern. Solche Eingriffe respektieren nicht die der Person eingeschriebene Ordnung und Bestimmung".
Reparatur von Mängeln
Nach der Lehre ist jeder, auch der Christ, verpflichtet, die üblichen Mittel zur Erhaltung seiner Gesundheit einzusetzen. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, "wenn der Nutzen des Eingriffs in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Belastungen steht".
Daher weisen die Bischöfe darauf hin, dass man, um zu wissen, ob ein Eingriff moralisch zulässig ist oder nicht, "nicht nur den Gegenstand der Handlung und ihre Absicht, sondern auch die Folgen der Handlung berücksichtigen muss, einschließlich einer Bewertung der Wahrscheinlichkeit eines erkennbaren Nutzens und eines Vergleichs zwischen dem erwarteten Nutzen und den erwarteten Belastungen".
Ähnlich verhält es sich mit Eingriffen, die nicht darauf abzielen, einen Mangel zu beheben, sondern das Aussehen zu verändern. In diesem Zusammenhang zitiert die Bischofskonferenz Papst Pius XII., der in einer Ansprache am 4. Oktober 1958 sagte, dass die körperliche Schönheit "an sich eine gute Sache ist, die aber anderen Dingen untergeordnet ist, die viel besser und folglich wertvoll und begehrenswert sind". Daher ist die Schönheit "als etwas Gutes und ein Geschenk Gottes zu schätzen und zu pflegen, ohne dass damit die Pflicht verbunden wäre, zu außergewöhnlichen Mitteln zu greifen", um sie zu erlangen oder zu erhalten.
Unter Berücksichtigung der oben erläuterten Bewertung können Eingriffe in Fällen gerechtfertigt sein, in denen ein normales Aussehen oder sogar eine größere Perfektion der Merkmale angestrebt wird. Dabei sollten jedoch die Absichten und Umstände sorgfältig berücksichtigt werden.
Den Teil für das Ganze opfern
In Bezug auf die Verstümmelung von Körperteilen zur Erhaltung der Gesundheit verweisen die Bischöfe erneut auf die Lehre von Pius XII. Sie erwähnen die drei Bedingungen, die dieser Papst genannt hat, um Verstümmelungen als moralisch zulässig anzusehen:
- Die Aufrechterhaltung oder das Zulassen des weiteren Funktionierens eines bestimmten Organs des Organismus als Ganzes schadet dem Organismus erheblich oder stellt eine Bedrohung dar.
- dass dieser Schaden auf keine andere Weise als durch die fragliche Verstümmelung vermieden oder spürbar verringert werden kann und dass die Wirksamkeit einer solchen Verstümmelung sehr wohl gewährleistet ist.
- Es ist davon auszugehen, dass die negativen Auswirkungen der Verstümmelung durch die positiven Auswirkungen aufgewogen werden.
Störung der natürlichen Ordnung
Die lehrmäßige Notiz der Bischöfe geht sofort dazu über, die von der Wissenschaft in einigen Zellen vorgenommenen Eingriffe zu bewerten. Um zu erklären, was die Kirche sagt, greifen sie auf das Dokument der Kongregation für die Glaubenslehre zurück, Dignitas Personaein dem es in Absatz 26 heißt, dass "die Eingriffe an Körperzellen zu rein therapeutischen Zwecken sind im Prinzip moralisch zulässig. Solche Eingriffe zielen darauf ab, die normale genetische Konfiguration des Subjekts wiederherzustellen oder den Schäden entgegenzuwirken, die sich aus dem Vorhandensein genetischer Anomalien oder anderer damit verbundener Pathologien ergeben".
Allerdings "muss zuvor sichergestellt werden, dass die behandelte Person keinen Risiken für ihre Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit ausgesetzt wird, die übermäßig groß sind oder in keinem Verhältnis zur Schwere der zu heilenden Krankheit stehen. Außerdem ist es erforderlich, dass der Patient nach vorheriger Aufklärung seine Zustimmung erteilt oder dass sein rechtmäßiger Vertreter diese erteilt".
Dies eröffnet sofort die Debatte über genetische Verstümmelung. Dieselbe Kongregation erklärt, dass "die Risiken, die mit jeder genetischen Manipulation verbunden sind, beträchtlich und beim gegenwärtigen Stand der Forschung noch nicht leicht beherrschbar sind, so dass es moralisch nicht zulässig ist, so zu handeln, dass die daraus resultierenden möglichen Schäden an die Nachkommen weitergegeben werden könnten. Bei der Hypothese der Anwendung der Gentherapie auf den Embryo ist hinzuzufügen, dass sie in einem technischen Kontext der In-vitro-Fertilisation durchgeführt werden muss und daher allen ethischen Einwänden unterliegt, die mit solchen Verfahren verbunden sind. Aus diesen Gründen muss festgestellt werden, dass die Keimbahn-Gentherapie in all ihren Formen beim gegenwärtigen Stand der Dinge moralisch unzulässig ist".
Geschlechtsumwandlung
Körpermodifikationen und Eingriffe im Zusammenhang mit der Geschlechtsumwandlung sind moralisch nicht zulässig. Die Bischöfe erklären, dass diese Eingriffe "keine körperlichen Mängel beheben". Darüber hinaus zielen Körperverstümmelungen nicht auf die Erhaltung der Gesundheit ab, sondern in diesem Fall ist "die Entfernung oder Umgestaltung selbst das gewünschte Ergebnis".
Folglich "handelt es sich um Versuche, die natürliche Ordnung und Bestimmung des Körpers zu verändern und durch etwas anderes zu ersetzen". Der Körper und seine geschlechtliche Identität sind Teil der von Gott geschaffenen natürlichen Ordnung. Daher dürfen die katholischen medizinischen Dienste keine chirurgischen oder chemischen Eingriffe vornehmen, die darauf abzielen, die geschlechtlichen Merkmale des menschlichen Körpers zu verändern, und sie dürfen sich auch nicht an solchen Eingriffen beteiligen.
Dies entbindet nicht von der Verpflichtung, "alle geeigneten Mittel einzusetzen, um das Leiden von Menschen mit Geschlechtsinkongruenzen zu lindern, aber die Mittel müssen die natürliche Ordnung des menschlichen Körpers respektieren". Denn nur mit sittlich zulässigen Mitteln können die Leistungserbringer im Gesundheitswesen "der Würde jedes Menschen die gebührende Achtung entgegenbringen":
Schlussfolgerung
Die Bischöfe verstehen, dass der wissenschaftliche Fortschritt in den meisten Fällen das Wohl des Menschen und die Lösung seiner Probleme anstrebt. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass "ein Ansatz, der die natürliche Ordnung nicht respektiert, niemals das Problem lösen kann, um das es geht; am Ende wird er nur mehr Probleme schaffen".
Deshalb "muss die Suche nach Lösungen für die Probleme des menschlichen Leidens weitergehen, aber sie muss auf Lösungen ausgerichtet sein, die die Entwicklung der Person, ob sie nun in ihrer körperlichen Unversehrtheit ist oder nicht, wirklich fördern".
Die Bischofskonferenz ermutigt alle Katholiken, die im Gesundheitswesen tätig sind, sich mit geeigneten Mitteln darum zu bemühen, den besten medizinischen Dienst und die Barmherzigkeit Christi ohne Unterschied der Person anzubieten. Der Auftrag des katholischen Gesundheitswesens ist in der Tat "nichts anderes, als den heilenden Dienst Jesu anzubieten und Gesundheit auf allen Ebenen, körperlich, geistig und seelisch, zu gewährleisten".