Spanien

Der Ständige Ausschuss der EWG wird über Patientenverfügungen und den Schutz von Minderjährigen diskutieren.

Die Bischöfe, die dieser Kommission angehören, treffen sich am 23. und 24. Februar, um verschiedene pastorale und aktuelle Themen zu diskutieren. 

Maria José Atienza-1. Februar 2021-Lesezeit: < 1 Minute
Plenarsitzung September 2020

Foto: ©Spanische Bischofskonferenz. Ständige Kommission. September 2020

Der Ständige Ausschuss der Spanische Bischofskonferenz (CEE) trifft sich ab morgen in der Casa de la Iglesia in Madrid zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr.

Bei dieser Gelegenheit wird sich die Konferenz auf folgende Themen konzentrieren:

  • Pastorale Aktionslinien der Bischofskonferenz für den Fünfjahreszeitraum 2021-2025.
  • Umsetzung des Schreibens von Papst Franziskus zur Einsetzung von Laien als Lektoren und Akolythen.
  • Dialog über die Arbeit der Diözesanämter für den Schutz von Minderjährigen.
  • Dialog über die Umsetzung des auf der letzten Plenarsitzung angenommenen Ausbildungsplans.
  • Informationen über Sterbehilfe und die Patientenverfügung.
  • Informationen über die Arbeit von Ábside Media
  • Dialog über verschiedene aktuelle Themen.

Darüber hinaus dient das Treffen der Verabschiedung der Tagesordnung der für den 19. bis 23. April geplanten Vollversammlung sowie der Aktualisierung der Informationen über wirtschaftliche Fragen, verschiedene Folgemaßnahmen und die verschiedenen bischöflichen Kommissionen sowie das Kapitel über die Ernennungen.

Der Ständige Ausschuss

Die Ständige Kommission ist das Gremium der Bischofskonferenz, das ist verantwortlich für die Vorbereitung der Vollversammlungen und die Umsetzung der in den Vollversammlungen gefassten Beschlüsse. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Exekutivkommission, den Vorsitzenden der bischöflichen Kommissionen, dem Militärerzbischof - der durch den Generalvikar vertreten wird - und den Metropolitan-Erzbischöfen, die aus den oben genannten Gründen nicht dabei sind.

 

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