Der Papst kann zwei Arten von Konsistorien einberufen: ordentliche und außerordentliche.
An ersteren nehmen in der Regel die in Rom residierenden Kardinäle teil, während die außerordentlichen Konferenzen einberufen werden, um Fragen von besonderer Bedeutung zu behandeln.
In einigen Fällen können die Konsistorien öffentlich sein, d.h. Nicht-Kardinäle haben Zutritt.