Kultur

Inklusive" Sprache ist in Deutschland auf dem Rückzug

Nachdem jahrelang versucht wurde, diese Sprache in den Schulen, den Medien und den öffentlichen Verwaltungen einzuführen, haben einige von ihnen in letzter Zeit einen Rückzieher gemacht.

José M. García Pelegrín-9. April 2024-Lesezeit: 4 Minuten

Am 1. April trat in Bayern ein Verbot der Verwendung der so genannten inklusiven Sprache in Kraft, und zwar sowohl im Bildungsbereich (Schulen und Universitäten) als auch in der öffentlichen Verwaltung.

Mitte März genehmigte die Landesregierung eine Verlängerung der Verordnung, die bereits zuvor die öffentlichen Einrichtungen - einschließlich der staatlichen Schulen, die die überwiegende Mehrheit ausmachen - dazu verpflichtete, die amtlichen deutschen Rechtschreibregeln zu verwenden, die eine solche inklusive Sprache nicht vorsehen.

Diese neue Vorschrift geht nun noch einen Schritt weiter, indem sie ausdrücklich verschiedene Arten verbietet, diese "Inklusivität" oder "Neutralität" zum Ausdruck zu bringen.

Um den Anwendungsbereich dieser Verordnung zu verstehen, ist es wichtig, klarzustellen, dass in Deutschland die Zuständigkeit für den Sprachgebrauch in öffentlichen Einrichtungen bei der Kommission liegt. Länder (Föderierte Staaten) und nicht an die Bund (Zentralregierung, in Spanien würde man sagen: der Staat).

Rat für deutsche Rechtschreibung

Zweitens gibt es im deutschsprachigen Raum keine "Akademie der deutschen Sprache". Es gibt einen "Rat für deutsche Rechtschreibung", der sich selbst als "zwischenstaatliches Gremium zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum und zu deren Weiterentwicklung auf der Grundlage von Rechtschreibregeln" definiert.

Es gibt 41 Mitglieder aus sieben Ländern oder Regionen (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, die Autonome Provinz Bozen-Südtirol und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens). Luxemburg ist Mitglied mit einer Stimme, aber ohne Stimmrecht. Mitte Dezember 2023 entschied sich der Rat erneut gegen die Aufnahme von "Sonderzeichen" in die deutschen Rechtschreibregeln. 

Andererseits begann man mit der Aufteilung der Geschlechter ("Zuschauerinnen und Zuschauer") eine "inklusive" Sprache auszudrücken; aber aus Gründen der Sprachökonomie - in der offiziellen Broschüre einer öffentlichen Einrichtung hieß es sogar, dass "die Nationalsozialisten in den Konzentrationslagern jüdische Frauen und Männer gequält haben" - suchte man nach anderen Ausdrucksformen, wie den vom Rat erwähnten "Sonderzeichen".

Zu diesen Zeichen gehören Formen wie Zuschauer_innen, ZuschauerInnen, Zuschauer*innen oder, was sich in letzter Zeit weiter verbreitet hat und von vielen Medien übernommen wurde, die beiden Zwischenpunkte: Zuschauer:innen. 

Wie spricht man diese Wörter aus, zum Beispiel "Zuschauer:innen"? Als dieses Phänomen zum ersten Mal auftauchte, konnte man - vor allem im Radio und Fernsehen - zwei Arten der Aussprache beobachten: entweder mit einer kurzen Pause oder mit einem "Verschlusslaut" (eine Art "Schluckauf", wie die Kritiker sagen).

Aber auch hier gilt das Prinzip der Sprachökonomie: In neuerer Zeit wird dieser Pausen- oder Verschlusslaut immer seltener. Die Folge ist, dass "Zuschauerinnen", der weibliche Plural, ausgesprochen wird. Statt Inklusion wird das Gegenteil erreicht: der ungewollte (?) Ausschluss des Maskulinen, oder ist dies ein bewusster Versuch, das "generische Maskulinum" durch das "generische Femininum" zu ersetzen?

Es überrascht nicht, dass ein Großteil der "normalen" Bürger diese Sprache aufgrund ihrer Schwerfälligkeit und Zweideutigkeit ablehnt; alle Umfragen zu diesem Thema zeigen einen hohen Prozentsatz von Personen, die diese Art von "Zeichen" ablehnen.

Die Bevölkerung gegen integrative Sprache

Laut dem "RTL/ntv-Trendbarometer" (Juli 2023) sind fast drei Viertel (73%) gegen eine solche Sprache. Nur 22% der Befragten finden es gut, dass Menschen auf diese Weise sprechen oder schreiben.

Nach Geschlechtern aufgeschlüsselt, sind Männer stärker dagegen (77% dagegen, 18% dafür) als Frauen (70% zu 26%). Die einzige Gruppe mit einer Mehrheit dafür sind die Anhänger der Partei "Die Grünen" (58%). 

Angesichts dieser Zahlen ist der Versuch praktisch aller Medien - allen voran des staatlichen Rundfunks und Fernsehens - und auch der öffentlichen Verwaltungen, diese Sprache gegen den Widerstand der Mehrheit der Bevölkerung durchzusetzen, kaum nachvollziehbar.

Einige öffentliche Verwaltungen sind jedoch bereits dabei, einen Rückzieher zu machen, wie die Entscheidung Bayerns zeigt.

Aber nicht nur das: Auch das Bundesland Hessen hat beispielsweise angekündigt, im amtlichen Schriftverkehr nur noch eine "einheitliche und verständliche Sprache" zu verwenden, die sich an den Richtlinien des Rates für deutsche Rechtschreibung orientiert.

Bereits zuvor, im Jahr 2021, hatte das Sächsische Staatsministerium für Kultus beschlossen, dass in Schulen und Schulaufsichtsbehörden keine "inklusive" Sprache verwendet werden soll.

Das Ministerium bekräftigte dies im Juli 2023, indem es die Richtlinie durch einen Erlass ergänzte: Darin wird auch auf den Rat für deutsche Rechtschreibung verwiesen, der laut sächsischem Ministerium "darauf hinweist, dass die Schriftsprache barrierefrei sein und diejenigen berücksichtigen muss, die Schwierigkeiten haben, selbst einfache Texte zu lesen oder zu schreiben, sowie diejenigen, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache lernen".

Inklusive Sprache in den Bundesländern

Vor kurzem hat die Plattform "Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)" eine Übersicht über den Stand der Dinge in den Bundesländern veröffentlicht. Demnach verbietet auch Schleswig-Holstein die Verwendung von Sonderzeichen, d.h. wenn ein Schüler sie in seiner Prüfung verwendet, gilt das als "Fehler".

Das Gleiche gilt für Sachsen-Anhalt, wo der Gebrauch ebenfalls unter Strafe gestellt ist. Und das, obwohl das Kultusministerium von Sachsen-Anhalt Land bemüht sich um die Verwendung geschlechtsneutraler Bezeichnungen, teilte das Ministerium dem RND mit: Die Verwaltung verwendet seit 1992 die weibliche und männliche Form.

Die anderen elf Bundesländer haben eine offenere Haltung zur inklusiven Sprache. So betont beispielsweise das niedersächsische Kultusministerium: "Es ist wichtig, dass sich im schulischen Bereich alle Menschen - unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität - richtig angesprochen fühlen.

Ziel ist es, eine "verständliche Sprache zu wählen, die niemanden diskriminiert". Eine ähnliche Auffassung wird laut RND in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz vertreten.

Nur zwei Bundesländer, Bremen und das Saarland, sprechen sich eindeutig für die Verwendung solcher Sonderzeichen aus, und die öffentliche Verwaltung dieser Länder tut dies auch.

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