Spanien

Mehrere Experten betonen die Rechtmäßigkeit der Immatrikulation durch die Kirche

Die Immatrikulationen von Immobilien durch kirchliche Urkunden und die Reform des Hypothekenrechts von 2015 sowie die Überprüfung eines Gesetzentwurfs zum spanischen Gesetz über das historische Erbe sind einige der Themen, die auf einer von der Abteilung für Kirchenrecht der Madrider Anwaltskammer organisierten Konferenz über Immatrikulationen diskutiert wurden.

Rafael Bergmann-7. April 2022-Lesezeit: 8 Minuten
kathedrale valencia immatrikulationen

Foto: Kathedrale von Valencia. ©Hasmik Ghazaryan Olson

Die Konferenz trug den Titel "Die Immatrikulationen der katholischen Kirche durch eine kirchliche Urkunde". Mónica Montero und Irene Briones, die beiden Ko-Vorsitzenden der Sektion für Kirchenrecht der Anwaltskammer, moderierten eine Diskussionsrunde mit den Professoren für Staatskirchenrecht, Remigio Beneyto und Ricardo García, sowie dem Vizesekretär für allgemeine Angelegenheiten der spanischen Bischofskonferenz, Carlos López Segovia, und einer großen Zahl von Juristen, die online und im Saal anwesend waren.

Während des gesamten DebatteProfessor Remigio Beneyto warnte vor zwei Problemen. Zum einen die Tatsache, dass das Gesetz 13/2015 zur Reform des Hypothekenrechts das Sonderverfahren für die katholische Kirche zur Immatrikulation abschafft. "Die Konsequenzen, die jetzt schon in Erwägung gezogen werden, werden schrecklich sein, vor allem für die kirchlichen Körperschaften, die ihr Eigentum nicht registriert haben, denn es wird eine echte Tortur werden, wo es doch viel einfacher war, dies mit einer Immatrikulationsbescheinigung zu tun". (Inmatrikulär ist bekanntlich die erstmalige Eintragung einer Immobilie in das Grundbuch, und dazu ist es erforderlich, den Eigentumstitel zu beglaubigen oder ein Eigentumsdossier oder eine Bescheinigung auszustellen).

In ähnlicher Weise verwies der Wissenschaftler Remigio Beneyto im Verlauf der Konferenz auf die Verbreitung eines Gesetzesentwurfs, "der sich derzeit im Stillstand befindet", in dem das spanische Gesetz über das historische Erbe geändert werden soll und in dem "die Zuständigkeiten der staatlichen Verwaltung und der autonomen Verwaltung nicht respektiert werden, wobei die Befugnisse des Eigentumsrechts eingeschränkt werden sollen". Ein Text, der seiner Meinung nach, "wenn er in Kraft tritt, zu einem Problem führen würde, weil er das Eigentumsrecht seines Inhalts beraubt und alle großen Güter der Kirche vollständig betreffen könnte". Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie am Ende dieses Artikels.

Immatrikulierte Vermögenswerte zwischen 1998 und 2015

Zunächst einmal ist es sinnvoll, den Kontext des Tages der Anwaltschaft in einen Zusammenhang zu stellen. Vor einigen Monaten besuchte der Regierungspräsident Pedro Sánchez den Sitz der spanischen Bischofskonferenz (CEE). Die von der Gemeinsamen Kommission zwischen der Kirche und der Regierung durchgeführten Arbeiten zu den kirchlichen Immatrikulationen waren gerade abgeschlossen worden. Sie gehen auf den Februar 2021 zurück, als die damalige Vizepräsidentin Carmen Calvo dem Kongress die Liste der von der Kirche zwischen 1998 und 2015 durch Zertifizierung immatrikulierten Güter übergab.

Ministerin Carmen Calvo erklärte daraufhin, dass die von der Kirche vorgenommenen Exmatrikulationen im Einklang mit dem Gesetz stünden, und forderte die Institutionen auf, die Liste der Exmatrikulationen zu überprüfen, falls sie Fehler in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse feststellen. Die Kirche untersuchte die fast 35.000 Einträge auf der Liste auf Fehler. Die Übergabe der Ergebnisse an den Regierungspräsidenten am Sitz in Añastro war ein wichtiger Teil des Treffens, so die CEE.

Dabei hat die Regierung keine konkreten Gründe für eine Beschwerde des Staates gegen die veröffentlichte Liste angeführt. Laut dem Bericht, der unter folgender Adresse eingesehen werden kann hier, Der überwiegende Teil der Liste ist korrekt und enthält von der Kirche immatrikuliertes Eigentum, wie vom Kongress gefordert.

Einige der Kontroversen, die dadurch ausgelöst wurden, sind in den Artikeln des stellvertretenden Sekretärs für wirtschaftliche Angelegenheiten der EWG, Fernando Giménez Barriocanal, des oben erwähnten stellvertretenden Sekretärs, Carlos López Segovia, der auf der Konferenz der Anwaltskammer sprach, und des Direktors für Kommunikation der EWG, José Gabriel Vera Beorlegui, zu finden, die auf der gleichen Website der EWG zu finden sind. Auf der Konferenz wurde der Verdacht geäußert, dass die Kirche Eigentum, das ihr nicht gehörte, immatrikuliert und registriert haben könnte, und allgemein über das Rechtssystem der Immatrikulation mittels einer Urkunde diskutiert.

Ein rechtmäßiges Verfahren

"Die Legitimität des Eigentums der Kirche an dem durch eine Urkunde immatrikulierten Eigentum wurde in Frage gestellt. Es wird vergessen, dass dieses System mit dem Grundbuchamt selbst Ende des 19. Jahrhunderts entstand, von der Zweiten Republik beibehalten und mit aufeinanderfolgenden Änderungen bis zu seiner endgültigen Abschaffung für die Kirche im Jahr 2015 fortgeführt wurde", hatte Carlos López Segovia geschrieben. Nun, auf der Konferenz der Anwaltskammern hat er es zusammen mit anderen Rednern noch einmal wiederholt und weiterentwickelt.

Remigio Beneyto Berenguer, Professor für Kirchenrecht an der Universität CEU-Cardenal Herrera in Valencia und korrespondierendes Mitglied der Königlichen Akademie für Jurisprudenz und Gesetzgebung, sagte in der Debatte: "Ich muss Ihnen sagen, dass ich das Thema ermüdend finde, weil es schon seit langem gelöst ist. Ich habe 2013 ein kleines Buch zu diesem Thema geschrieben, und es geht immer weiter".

Seiner Meinung nach "hat die Kirche immer im Einklang mit dem Gesetz gehandelt", so Remigio Beneyto abschließend. "Wenn dies in einigen Fällen nicht der Fall war, muss derjenige, der das Gegenteil behauptet, dies beweisen, und die Kirche muss entsprechend handeln und die Konsequenzen ihrer Entscheidungen tragen. Aber ich persönlich habe es satt, unter Generalverdacht gestellt zu werden, dass sie schuldhaft oder böswillig gehandelt hat. Ich weiß nicht, wo das Problem liegt.

Die Rechtsanwältin und Moderatorin Mónica Montero fragte die Teilnehmer, ob sie diesen Standpunkt teilten. Carlos López betonte: "Ja, seit den Anfängen dieses Registers im 19. Jahrhundert war es im Interesse des Registers, dass je mehr Einschreibungen und Immatrikulationen, desto besser, denn wenn das Eigentum nicht im Grundbuch eingetragen wäre, wäre das Register unsicher. Ein zu starres System würde dazu führen, dass alle Immobilien, die sich nicht im Eigentum befinden, nicht registriert werden könnten, was das System unsicher machen würde. Und wenn ein zu einfaches Registrierungssystem eingerichtet wurde, war es auch unsicher, gerade weil mehr Immobilien registriert wurden, als registriert werden sollten.

"Das ist also der Fisch, der sich in den Schwanz beißt. Wir sind an einem Zwischenpunkt angelangt, an dem das System der Immatrikulation und der Registrierung ein zweifaches ist: ein System der Beglaubigung für die staatlichen und kirchlichen Institutionen, die vor der Gründung des Staates selbst Eigentum besaßen, und ein System für diejenigen, die über ein herrschaftliches Eigentum verfügten. Das ist weder ein großes Geheimnis noch von großer Bedeutung. Darüber hinaus könnte man sagen, dass die Kirche in gewisser Weise daran mitgewirkt hat, das Grundbuchamt zu einem sicheren Rechtsinstitut zu machen. Und wie hat sie mitgewirkt? Durch die Eintragung der Immobilie konnte sie, zumindest zu diesem Zeitpunkt".

"Wenn man jedoch die Anfänge des Grundbuchs aus der Perspektive des 21. Jahrhunderts betrachtet, wird oft zu Unrecht behauptet, dass die katholische Kirche sich etwas angeeignet hat, das ihr nicht gehört, indem sie das einzige rechtliche System der Immatrikulation nutzte, das sie für viele ihrer Besitztümer verwenden konnte, und man neigt dazu, zu vergessen, dass die Immatrikulation und die Eintragung nicht das Eigentumsrecht an den eingetragenen Besitztümern begründen, sondern lediglich den Inhalt des Registers deklarieren".

"Hätte die Kirche kein Eigentum immatrikuliert, wäre sie immer noch Eigentümerin dieser nicht registrierten Vermögenswerte. Aber die Kirche kooperierte und handelte fleißig, hielt sich jederzeit an die zivilen Vorschriften und erleichterte so die Arbeit der Verwaltung", erinnerte der stellvertretende Sekretär Carlos López.

Erreichen von Rechtssicherheit

Im gleichen Sinne erklärte der Professor und Wissenschaftler Remigio Beneyto: "Das Ganze geht auf das Hypothekengesetz von 1861 zurück. Ziel war es, ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu erreichen und die Eintragung von Grundstücken in das neu geschaffene Grundbuch zu fördern. Doch was geschah, wenn kein schriftlicher Eigentumstitel vorlag und die Immobilie daher nicht sofort immatrikuliert werden konnte? Nun, man hielt es für ratsam, die Bescheinigung als Titel für die Immatrikulation zuzulassen".

"Mit den königlichen Dekreten vom 6. November 1863 und 11. November 1864 wurde ein drängendes Problem gelöst. Welches Problem war das? Zugang zum Eigentumsregister für die kirchlichen Vermögenswerte, die von der Beschlagnahme ausgenommen sind und für die kein schriftlicher Eigentumstitel vorliegt".

"So wurden in Artikel 3 desselben königlichen Erlasses Tempel, die der Anbetung dienen, von der Registrierung ausgenommen. Wir werden später sehen, was der Grund dafür war. Aber es ist klar, dass der Grund dafür weder Konfessionalität war, wie jetzt behauptet wird, noch ein Privileg, sondern die Lösung eines Problems: Wie kann man in das Register jene Körperschaften eintragen, die ein Erbe haben, aber keinen schriftlichen Titel, der es anerkennt, aber es ist klar, dass es ihnen gehört".

"Mit dem Hypothekengesetz von 1909 wurde das Gleiche fortgesetzt. Im Jahr 1944 folgte die Reform des Hypothekengesetzes, und dann kam das 206, das wir alle kennen". (Dieser Artikel 206 erlaubte es der Kirche, ihre Gotteshäuser zu immatrikulieren und damit "eine Diskriminierung" zu überwinden, die "seit Beginn des Registers und bis 1998" bestand: "Die katholische Kirche war die einzige religiöse Konfession in Spanien, die ihre Gotteshäuser nicht immatrikulieren konnte", erklärt die Website der Bischofskonferenz).

Nach einem weiteren kurzen geschichtlichen Überblick wies Professor Beneyto auf die Tatsache hin, dass "schließlich das königliche Dekret vom 4. September 1998 erscheint, in dem es heißt, dass das Verbot der Registrierung von Tempeln, die für die katholische Verehrung bestimmt sind, als verfassungswidrig aufgehoben wird".

"Es handelte sich nicht wirklich um ein Verbot, aber Artikel 5 der Hypothekenordnung sprach sich dafür aus, aufgrund der Berühmtheit katholischer Tempel keine Registrierung zu verlangen. Mal sehen: Wem gehört die Kathedrale von Valencia, dem Stadtrat von Valencia? Nein. Sie gehört zum Erzbistum Valencia. Das heißt, die Bekanntheit der katholischen Tempel und ihre allgemeine Nutzung mit offenem Zugang für eine Vielzahl von Gläubigen machten eine Registrierung unnötig", fügte er hinzu.

Besuch der Moschee-Kathedrale von Cordoba

Ein weiterer Aspekt, der auf der Konferenz angesprochen wurde, war die Frage, wem die Tempel, die Einsiedeleien und die von der Kirche immatrikulierten Immobilien gehören.

Im Verlauf einer seiner Reden sagte Ricardo García, Als Professor für Staatskirchenrecht an der Autonomen Universität Madrid wies er darauf hin, dass "hinter dem Thema eine mehr als konsolidierte Geschichte steht", und bezog sich auf eine Anekdote über die Moschee-Kathedrale von Córdoba.

"Kürzlich besuchten wir mit Tourismusstudenten der Autonomen Universität von Córdoba die Moschee-Kathedrale von Córdoba. Wir wurden von einem Priester, Don Fernando, empfangen, der uns sagte: "Die katholische Kirche hat am meisten für die Islamisierung der Moschee-Kathedrale von Cordoba getan. In diesem historisch-künstlerischen Erbe konnten wir die gesamte Entwicklung der ersten Industrie Córdobas erkennen".

"Um auf den Gleichheitsgrundsatz zurückzukommen, der nicht mit Gleichmacherei gleichzusetzen ist", fügte Ricardo García hinzu, "muss man sich darüber im Klaren sein, dass man ein Recht ausübt, wenn man einen Tempel wie diesen immatrikuliert. Dieses Eigentumsrecht muss durch die Anwendung von Artikel 16 unserer Verfassung und internationaler Texte relativiert werden, da die Instandhaltung dieses Gebäudes von denjenigen durchgeführt wurde, die sich als Katholiken betrachten".

"Dies bezieht sich auf die Tatsache, dass die Immobilie den Katholiken gehören könnte, die einen Beitrag geleistet haben, wenn das Dach oder ein anderes Problem repariert werden musste (...) In diesem Fall wird das Eigentum zu einem nicht-grundlegenden Recht, sondern zu einem verfassungsmäßigen Recht, das geschützt ist, auch wenn der Eigentümer die katholische Kirche ist. Gelegentlich ist es sehr vorteilhaft, die katholische Kirche zu kritisieren, und die Kritik an den Ziegeln ist besonders einfach und profitabel, würde ich sagen.

Das Eigentum der Kirche, des "Volkes Gottes".

Carlos López Segovia fügte zu dieser Frage hinzu: "Ich kommentiere etwas, das ich bei verschiedenen Gelegenheiten wiederholt habe, wenn ich gefragt wurde. Die Immobilien, die die Kirche immatrikuliert hat, gehören also den Bürgern? Ich füge hinzu: Ja, natürlich, von denen, die sich Christen nennen und sich als Katholiken bezeichnen. Wir sollten nicht vergessen, dass eine Diözese eine "universitas personarum" ist. Dies ist seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sehr deutlich geworden. Es ist eine Gruppe von Menschen, die in einem Gebiet leben, ein Teil des Volkes Gottes, das einen gesetzlichen Vertreter hat, der der Bischof ist. Ich kenne keinen Gläubigen, der, wenn er zum Gebet in eine Kathedrale geht, nicht hineingelassen wurde".

Stillstand des Vorprojekts

Zu Beginn hieß es, dass mehr Informationen über den "festgefahrenen" Gesetzesentwurf zur Änderung des spanischen Gesetzes über das historische Erbe zur Verfügung gestellt werden würden. Zwei Fragen. Professor Remigio Beneyto äußerte auf der Konferenz seine "große Besorgnis", denn "nach einem der Artikel kann die Erklärung als Kulturgut von Weltinteresse unter Ausschluss der Eigentümer der Güter selbst erfolgen" - "das ist Wahnsinn", sagte er - "und es wird ein Kuratorium geschaffen, das das Leitungsorgan einer juristischen Person, einer Stiftung, ist, an der die regionalen und lokalen Verwaltungen beteiligt sind, die dem Kulturministerium unterstellt sein wird, das immer die Mehrheit der Stimmen des Organs oder .... haben wird", neben anderen Fragen.

Der Minister für Kultur und Sport, Miquel Iceta, gab am 16. März die letzten Neuigkeiten zum Gesetzesentwurf bekannt. Der Text über das kulturelle Erbe wurde von den autonomen Gemeinschaften "stark in Frage gestellt", weil "vielleicht der Eifer, das kulturelle Erbe zu bewahren, bei der Ausarbeitung des Textes dazu geführt hat, dass die damaligen Zuständigkeiten der autonomen Gemeinschaften umgangen wurden", so der Kulturminister nach Angaben mehrerer Agenturen.

Was die Fristen betrifft, so gibt es einen "sehr offenen Prozess" mit den autonomen Gemeinschaften, um "einen Treffpunkt zu finden". "Im Moment ist sie grün, und ich bezweifle sehr, dass sie es in diesem Jahr sein wird", sagte er.

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