Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat die Die Normen der Kirche für die Unterscheidung der Wahrhaftigkeit oder Nichtwahrhaftigkeit angeblicher übernatürlicher PhänomeneEr unterstreicht den großen Reichtum vieler dieser Phänomene und die kritischen Aspekte anderer, so dass die Kirche "mit ihrer ganzen pastoralen Sorge" handeln kann.
Bei der Präsentation wies der Präfekt des Dikasteriums, Kardinal Víctor Fernández, darauf hin, dass diese Normen des Dikasteriums "die starke Unterstützung des Heiligen Vaters haben" und "ein Leitfaden sind, um Situationen zu erkennen, die in der christlichen Gemeinschaft ungewöhnlich sein können".
Bei der Vorstellung des Themas im Pressesaal des Heiligen Stuhls berichtete Kardinal Fernandez von einigen Fällen, die er persönlich kannte, sogar von amüsanten Fällen, die "besonders lösbar" waren, so dass in diesen Fällen "keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden". Ohne zu vergessen, dass "die Gläubigen niemals verpflichtet sind, an diese Phänomene zu glauben", da die Offenbarung in der Heiligen Schrift bereits vollständig ist.
Mit anderen Worten, die Unterscheidung wird nicht "auf eine Erklärung des übernatürlichen Charakters des Ereignisses ausgerichtet sein, sondern auf eine aufsichtsrechtliche Erklärung", es sei denn, der Papst ist anderer Meinung, mit sechs möglichen Schlussfolgerungen, die die Kirche dazu bringen werden, in kurzer Zeit Antworten zu geben.
Das Dokument unterstreicht, dass "diese Ereignisse oft eine Fülle geistlicher Früchte, ein Wachstum im Glauben, in der Frömmigkeit, in der Brüderlichkeit und im Dienst hervorgebracht haben und in einigen Fällen zur Entstehung verschiedener Heiligtümer in der ganzen Welt geführt haben, die heute zum Herzstück der Volksfrömmigkeit vieler Völker gehören".
Die Regeln für das Vorgehen bei der Unterscheidung von angeblichen übernatürlichen Phänomenen, die wir jetzt vorlegen", so der Präfekt des Dikasteriums, "sind nicht unbedingt als Kontrolle gedacht und noch weniger als Versuch, den Geist auszulöschen". In der Tat wird der Diözesanbischof ermutigt, "in den positivsten Fällen von Ereignissen, die vermutlich übernatürlichen Ursprungs sind, den pastoralen Wert zu schätzen und auch die Verbreitung dieses geistlichen Angebots zu fördern".
Ohne zu ignorieren, dass "in einigen Fällen von Ereignissen vermeintlich übernatürlichen Ursprungs sehr ernste kritische Fragen aufgedeckt werden", die dazu benutzt werden, "Profit, Macht, Ruhm, soziale Berühmtheit und persönliche Interessen zu erlangen".
Die bis heute geltenden Normen - so wird in der Einleitung des Dokuments erläutert - wurden 1978 von Papst Paul VI. angenommen, 2019 überarbeitet und 2023 global überarbeitet, woraufhin sie im April 2024 von den Bischöfen und Kardinälen des Dikasteriums und am 4. Mai von Papst Franziskus gebilligt wurden und am 19. Mai 2024, dem Pfingstfest, in Kraft traten.
Während das Dikasterium in der Vergangenheit intervenierte, "wurde der Bischof gebeten, ihn nicht einmal zu ernennen", "zeigt das Dikasterium heute öffentlich seine Beteiligung und begleitet den Bischof bei der endgültigen Entscheidung".
Heute wird eine Aussage über die "Übernatürlichkeit", wie sie normalerweise der Fall sein könnte, "ersetzt durch eine Nihil obstatdie zu positivem pastoralem Handeln berechtigt, oder durch eine andere, der konkreten Situation angemessene Entscheidung". Das liegt auch daran, dass "die Erklärung des übernatürlichen Charakters eines Ereignisses die Seher für viele Menschen zu 'Heiligen' macht".
Andererseits bleibt, wie in den neuen Regeln vorgesehen, die Möglichkeit einer Erklärung der "Nicht-Supernaturalität" unverändert, und zwar nur dann, wenn es objektive und eindeutige Anzeichen für eine dem Phänomen zugrunde liegende Manipulation gibt, z. B. wenn ein angeblicher Seher behauptet, gelogen zu haben, oder wenn die Beweise darauf hindeuten, dass das Blut auf einem Kruzifix dem angeblichen Seher gehört, usw.
Die verschiedenen Arten von Abstimmungen
Die Unterscheidung angeblicher übernatürlicher Phänomene kann zu folgenden Schlussfolgerungen führen:
1- Nihil obstat - Obwohl keine Gewissheit über die übernatürliche Echtheit des Phänomens besteht, werden zahlreiche Anzeichen für ein Wirken des Heiligen Geistes "in der Mitte" erkannt... Aus diesem Grund wird der Diözesanbischof ermutigt, den pastoralen Wert zu schätzen und die Verbreitung dieses spirituellen Vorschlags zu fördern, auch durch mögliche Pilgerfahrten zu einem heiligen Ort.
2- Prae oculis habeatur - Es gibt zwar wichtige positive Anzeichen, aber auch einige Elemente der Verwirrung... Wenn es Schriften oder Botschaften gibt, kann eine lehrmäßige Klärung erforderlich sein.
Diese ersten beiden Schlussfolgerungen sind für die Gläubigen ausreichend, um zu vertrauen
3- Curatur - Es werden mehrere oder bedeutende kritische Elemente festgestellt, aber gleichzeitig gibt es bereits eine weite Verbreitung des Phänomens und das Vorhandensein von geistigen Früchten, die damit verbunden und nachweisbar sind. In diesem Sinne wird ein Verbot, das das Volk Gottes beunruhigen könnte, nicht empfohlen. In solchen Fällen wird der Diözesanbischof dringend gebeten, dieses Phänomen nicht zu fördern.
4- Untermandat - Die festgestellten kritischen Probleme sind nicht mit dem Phänomen selbst verbunden, das viele positive Elemente enthält, sondern mit einer Person, einer Familie oder einer Gruppe von Menschen....
In diesen Fällen wird die pastorale Leitung des konkreten Ortes, an dem das Phänomen auftritt, dem Diözesanbischof oder einer anderen vom Heiligen Stuhl beauftragten Person anvertraut, die, wenn sie nicht direkt eingreifen kann, versuchen wird, eine vernünftige Lösung zu finden.
5- Prohibetur et obstruatur - Trotz des Vorhandenseins legitimer Anfragen und einiger positiver Elemente scheinen die kritischen Fragen und Risiken ernst zu sein", weshalb "das Dikasterium den Diözesanbischof auffordert, öffentlich zu erklären, dass die Teilnahme an diesem Phänomen nicht erlaubt ist".
6- Erklärung der Nichtübernatürlichkeit. In diesem Fall wird der Diözesanbischof vom Dikasterium ermächtigt, zu erklären, dass das Phänomen nicht als übernatürlich anerkannt wird.
Weder der Diözesanbischof, noch die Bischofskonferenzen, noch das Dikasterium werden in der Regel erklären, dass diese Phänomene übernatürlichen Ursprungs sind. Und für den Fall, dass das Dikasterium eine Nihil obstatwerden solche Phänomene nicht zum Gegenstand des Glaubens. Es sei denn, der Heilige Vater will ein diesbezügliches Verfahren genehmigen.
Zu befolgende Verfahren
In erster Linie "obliegt es dem Diözesanbischof, im Dialog mit der nationalen Bischofskonferenz die Fälle angeblicher übernatürlicher Phänomene, die in seinem Gebiet auftreten, zu prüfen und das endgültige Urteil darüber zu formulieren, das dem Dikasterium zur Genehmigung vorgelegt wird".
Dann, "wenn die gesammelten Elemente ausreichend erscheinen, beschließt der Diözesanbischof, eine Phase der Bewertung des Phänomens einzuleiten, um dem Dikasterium ein endgültiges Urteil in seinem Bereich vorzuschlagen Votum".
Darüber hinaus muss eine "Untersuchungskommission" eingesetzt werden, der mindestens ein Theologe, ein Kanonist und ein Sachverständiger angehören, die je nach Art des Phänomens ausgewählt werden", und dass "auch ein Notar ernannt wird, der an den Sitzungen teilnimmt und ein Protokoll über die Vernehmungen führt".
Und wenn es "Videos, Audios, Fotos" gibt, die von den Medien verbreitet werden und deren Autor eine Person ist, die in das angebliche Phänomen verwickelt ist, sollte dieses Material einer sorgfältigen Prüfung durch Experten unterzogen werden", sowie die "Ergebnisse einem organischen Labor im Zusammenhang mit dem außergewöhnlichen Ereignis" vorgelegt werden.
Zu den negativen Kriterien gehören Lehrfehler, subjektive Wahrnehmung des Phänomens; ein sektiererischer Geist, der zu einer Spaltung des kirchlichen Gefüges führt; ein offensichtliches Streben nach Profit, Macht, Ruhm, sozialem Ansehen; schwerwiegende unmoralische Handlungen, aber auch "psychische Veränderungen oder psychopathische Tendenzen des Subjekts, die das vermeintliche übernatürliche Ereignis beeinflusst haben könnten, oder Psychose, Massenhysterie oder andere Elemente, die auf einen pathologischen Horizont zurückzuführen sind".
Dann wird der Diözesanbischof mit Hilfe des Delegaten einen Bericht über das angebliche Phänomen erstellen. Und "unter Berücksichtigung aller Fakten des Falles, sowohl der positiven als auch der negativen, ein Votum verfassen".
Unabhängig von der genehmigten Entscheidung hat der Diözesanbischof die Pflicht, das Phänomen und die beteiligten Personen weiterhin zu überwachen, insbesondere in Ausübung seiner ordentlichen Gewalt.
Wenn hingegen die behaupteten übernatürlichen Phänomene mit Sicherheit auf eine bewusste Mystifizierungsabsicht zurückgeführt werden können, wendet der Diözesanbischof von Fall zu Fall die geltenden kanonischen Strafvorschriften an. Dies bedeutet nicht, dass das Dikasterium für die Glaubenslehre nicht das Recht hat, zu intervenieren. Motu proprioEs folgt ein Beispiel für das Vorhandensein übernatürlicher Phänomene, zu jeder Zeit und in jedem Zustand der Erkenntnis, in Bezug auf die angeblichen übernatürlichen Phänomene.
Einige besondere Fälle
Zu einigen Ereignissen, wie den Geschehnissen in Medjugorje, erklärte Kardinal Fernandez, dass es "mit diesen Normen leichter ist, eine vernünftige Schlussfolgerung zu ziehen".
Er vertrat auch die Auffassung, dass die Zunahme der Verehrung eines Ereignisses nicht von der Erklärung der Übernatürlichkeit abhängt.
Zu den "Erscheinungen" im Dorf Trevignano in der Provinz Rom erklärte er, dass der Bischof, ermutigt durch das Dikasterium, diese für "nicht übernatürlich" erklärt habe. Und wenn diese Leute weitermachen wollen, "haben wir keine Polizei, wir können ihnen nicht verbieten, auf einem Land, das uns nicht gehört, um Geld zu bitten". In der Zwischenzeit ist ein Schisma notwendig, um die Exkommunikation zu erreichen, präzisierte er.