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Deutsche Bischöfe vereinbaren mit Rom, dass sie keine Entscheidungen ohne Zustimmung des Heiligen Stuhls treffen werden

Im Anschluss an die Sitzung vom Freitag hat die wiederholt dass die Art und Weise, in der die Synodalität ausgeübt wird in Deutschland steht im Einklang mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Bestimmungen des Kirchenrechts und den Schlussfolgerungen der Synode der Weltkirche..

José M. García Pelegrín-23. März 2024-Lesezeit: 3 Minuten

Die deutschen Bischöfe haben sich bereit erklärt, ihre Arbeit im Rahmen des "Synodalen Weges" und des "Synodalen Ausschusses" der Zustimmung des Heiligen Stuhls zu unterstellen. Diese Zusage wurde in einer kurzen Erklärung des Presseamtes des Heiligen Stuhls zum Abschluss eines Tages der Begegnung im Vatikan am Freitag bekannt gegeben. Bei diesem Treffen traf eine Delegation der deutschen Bischöfe mit sechs Vertretern vatikanischer Dikasterien zusammen: Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre, Kardinal Victor M. Fernández; für die Bischöfe, Kardinal Robert F. Prevost; für die Einheit der Christen, Kardinal Kurt Koch; für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Arthur Roche; und für die Gesetzestexte, Bischof Filippo Iannone.

Im Kommuniqué heißt es, das Treffen habe in einer positiven und konstruktiven Atmosphäre stattgefunden. Ohne näher darauf einzugehen, heißt es, dass "einige offene theologische Fragen, die in den Dokumenten des Synodalen Weges der Kirche in Deutschland aufgeworfen wurden" diskutiert wurden, was "die Identifizierung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten ermöglichte", entsprechend der Methode des abschließenden Syntheseberichts der Synode der Weltkirche vom Oktober 2023. Es wurde vereinbart, "einen regelmäßigen Austausch zwischen den Vertretern der DBK und des Heiligen Stuhls über die künftige Arbeit des Synodalweges und des Synodalausschusses zu führen". 

In diesem Zusammenhang "machten die deutschen Bischöfe deutlich, dass diese Arbeit darauf abzielen wird, konkrete Wege zur Ausübung der Synodalität in der Kirche in Deutschland in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Bestimmungen des Kirchenrechts und den Früchten der Synode der Weltkirche zu identifizieren und sie dann dem Heiligen Stuhl zur Genehmigung vorzulegen." Es wurde auch vereinbart, ein nächstes Treffen "vor dem Sommer 2024" abzuhalten.

Dieser Dialog wurde während des Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe im November 2022 eingeleitet und im Jahr 2023 fortgesetzt. Während dieser Zeit sprachen sich mehrere vatikanische Dikasterien gegen die Schaffung eines "Synodalrates" aus, der den 2019 begonnenen Synodalweg fortsetzen würde, da ein solcher Rat die Autorität des Bischofs in einer bestimmten Diözese oder der Bischofskonferenz auf nationaler Ebene beeinträchtigen könnte. 


In Ermangelung einer vatikanischen Genehmigung für ein solches "Synodalkonzil" einigten sich die Vertreter des Synodalweges darauf, zunächst einen "Synodalausschuss" zu bilden, der über einen Zeitraum von drei Jahren ein solches Konzil vorbereiten sollte. Das Komitee konstituierte sich am 11. November 2023: Nach der Verabschiedung seiner Satzung durch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) stand die Zustimmung der DBK aus, die auf ihrer Vollversammlung vom 19. bis 22. Februar erfolgen sollte.

Am 16. Februar schickten die Kardinäle Pietro Parolin, Victor M. Fernandez und Robert F. Prevost jedoch einen - von Papst Franziskus ausdrücklich gebilligten - Brief an die BDBK, in dem sie darum baten, dass sich die BDBK bei ihrer Vollversammlung nicht mit den Statuten eines "Synodalrates" befasst. Nach Eingang des Schreibens wurde der 22. März als Termin für den weiteren Dialog festgelegt. In dem Brief vom 16. Februar erinnerten die Kardinäle daran, dass ein Synodalrat "im geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen ist und daher ein entsprechender Beschluss der DBK ungültig wäre, mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen". Sie stellten die Befugnis in Frage, dass "die Bischofskonferenz die Statuten genehmigen müsste", da weder der Codex des Kirchenrechts noch das Statut der DBK "eine Grundlage dafür bieten". 

Nach Angaben der katholischen Nachrichtenagentur KNA haben sich die deutschen Bischöfe mit ihrem Kompromiss "de facto verpflichtet, keine neuen Leitungsstrukturen für die katholische Kirche in Deutschland gegen den Willen Roms zu schaffen". Einige Medien, wie das Boulevardmagazin "Stern", behaupten, "die deutschen Bischöfe haben nach dem jüngsten Brandbrief aus dem Vatikan eingelenkt". Dem Magazin zufolge "ist es wahrscheinlich, dass die deutschen Bischöfe auf diese Weise auf die Warnung des Vatikans vor einer Spaltung der Kirche reagiert haben". Weiter heißt es: "Mit der gemeinsamen Erklärung ist die Schaffung eines Konzils, wie es angedacht war, in dem Laien und Bischöfe gemeinsam entscheiden könnten, ausgeschlossen".

Der Zentralausschuss des ZdK hat sich zu dem Treffen am Freitag noch nicht geäußert. Dessen Präsidentin Irme Stetter-Karp hatte kürzlich gegenüber der inoffiziellen Website "katholisch.de" des DBK erklärt, dass sich das ZdK aus der Zusammenarbeit mit den Bischöfen zurückziehen werde, wenn der Synodalausschuss wegen des Widerstands des Vatikans nicht zustande komme.

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