Chile, Oktober 2020: In einer Volksabstimmung stimmten 78 % der Chilenen für eine neue Verfassung und entschieden sich dafür, diese von einem verfassungsgebenden Konvent ausarbeiten zu lassen (50 % der Wähler stimmten ab). Im Juli 2021 nahm der 155 Mitglieder umfassende Konvent, der in demokratischer Abstimmung gewählt wurde, seine Arbeit auf. Sie kamen zu dem Schluss ihre Arbeit im Juli 2022. Am 4. September fand das Plebiszit statt, an dem alle Chilenen ab 18 Jahren teilnehmen mussten. Wenn die Mehrheit der Chilenen zustimmt, würde der chilenische Kongress das Gesetz in Kraft setzen. Sollte die Mehrheit den Vorschlag hingegen ablehnen, würde die derzeitige Verfassung von 1980 in Kraft bleiben.
Noch am Abend des 4. Oktobers meldete der Wahldienst (eine autonome staatliche Einrichtung), dass der Verfassungsentwurf von 61,9 % der Bürger abgelehnt wurde und nur 38,1 % zustimmten. Dieses durchschlagende Ergebnis war eine große Überraschung.
Abtreibung in Chiles Verfassungsentwurf
Im März dieses Jahres warnte die Bischofskonferenz (CECH): "Eine politische Verfassung mit einer Norm über Abtreibung Der freie Wille kann von vielen Chilenen, unter ihnen viele Menschen, die sich zu einem religiösen Glauben bekennen, nicht als ihr eigener empfunden und angenommen werden, denn die Achtung des menschlichen Lebens von der Empfängnis an ist keine zweitrangige oder optionale Überlegung, sondern ein grundlegender Wert, den wir auf der Grundlage von Vernunft und Glauben bejahen. Wenn diese Entscheidung nicht geändert wird, stellt der Verfassungskonvent ein unüberwindbares Hindernis für die Zustimmung vieler Bürger zu dem in Arbeit befindlichen Verfassungstext dar".
Im Juli wurde dem Land der Vorschlag für eine neue Verfassung vorgelegt. Erneut stellte die CECH mit der Unterschrift aller Bischöfe fest: "Ein großer Teil der Vorschläge zur Organisation des 'gemeinsamen Hauses' ist offen für Meinungen, und eine Vielzahl von Optionen ist legitim. (...) Negativ stehen wir jedoch den Normen gegenüber, die den Schwangerschaftsabbruch zulassen, die die Möglichkeit der Euthanasie offen lassen, die das Familienverständnis entstellen, die die Freiheit der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, einschränken und die dem Recht auf Bildung und Religionsfreiheit gewisse Grenzen setzen. Als besonders gravierend erachten wir die Einführung der Abtreibung, die im vorgeschlagenen Verfassungstext als "Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch" bezeichnet wird.
Euthanasie
Die chilenischen Bischöfe kritisierten scharf, dass "der Artikel festlegt, dass der Staat die Ausübung dieses Rechts garantiert, frei von Eingriffen Dritter, seien es Einzelpersonen oder Institutionen, was nicht nur die Beteiligung des Vaters an dieser Entscheidung ausschließt, sondern auch die Ausübung der persönlichen und institutionellen Verweigerung aus Gewissensgründen (...) Es ist auffällig, dass der Verfassungsvorschlag die Rechte der Natur anerkennt und die Sorge um die Tiere als empfindungsfähige Wesen zum Ausdruck bringt, aber keine Würde oder irgendein Recht auf ein menschliches Wesen im Mutterleib anerkennt".
Weiter heißt es: "Die Verfassungsnorm, die jedem Menschen das Recht auf einen würdigen Tod zusichert, gibt Anlass zur Sorge. Mit diesem Konzept wird die Euthanasie in unsere Kultur eingeführt, d. h. eine Handlung oder Unterlassung mit dem Ziel, den Tod unmittelbar herbeizuführen und damit Schmerzen zu beseitigen.
In Bezug auf die Familie betonen sie, dass der Text "den Begriff der Familie erweitert, indem er von "Familien in ihren verschiedenen Formen, Ausdrucksweisen und Lebensweisen spricht, ohne sie auf ausschließlich familiäre und blutsverwandte Bindungen zu beschränken".
Erziehung
In Bezug auf die Bildung wiesen sie darauf hin, dass der Vorschlag "nicht ganz klar ist, wenn es darum geht, ein bevorzugtes und direktes Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder zum Ausdruck zu bringen (...) Besorgniserregend ist in diesem Bereich auch die starke Präsenz der Gender-Ideologie in dem Text, da sie den Eindruck erweckt, dass sie versucht, sich als ein einziger Gedanke in der Kultur und im Bildungssystem durchzusetzen, was dem Grundsatz der Erziehungsfreiheit der Eltern gegenüber ihren Kindern schadet. (...) Darüber hinaus schweigt sich der Verfassungsentwurf offenkundig über die subventionierte private Bildung aus, die ebenfalls eine offensichtliche öffentliche Funktion hat.
Wenn mehr als 55% der chilenischen Schüler im subventionierten privaten System studieren, mit einem sehr hohen Prozentsatz an schutzbedürftigen Schülern, warum ist das Recht auf diese anderen privaten Initiativen, die mit öffentlichen Bildungsgeldern subventioniert werden und unter staatlicher Aufsicht stehen, nicht in der Verfassung verankert, um die Freiheit der Bildung zu garantieren? (...), es ist weder ausdrücklich das Recht der Eltern verankert, Bildungseinrichtungen verschiedener Art zu schaffen und zu unterstützen, noch die Verpflichtung, die entsprechenden wirtschaftlichen Mittel bereitzustellen".
Religiöse Freiheit
In Bezug auf die Religionsfreiheit erklärten sie, dass dieser Vorschlag "einige wesentliche Elemente nicht anerkennt, wie die interne Autonomie der Konfessionen, die Anerkennung ihrer eigenen Regeln und die Fähigkeit dieser Konfessionen, Vereinbarungen zu treffen, die ihre volle Freiheit bei der Betreuung ihrer Mitglieder gewährleisten, insbesondere in Situationen der Verwundbarkeit (Krankenhäuser, Orte, an denen Strafen verbüßt werden, Kinderheime usw.). Schließlich haben wir den Eindruck, dass das System zur rechtlichen Anerkennung von Konfessionen deren Existenz oder Unterdrückung in den Händen von Verwaltungsbehörden belässt, was die volle Ausübung der Religionsfreiheit gefährden könnte".
Die Chilenen haben mit überwältigender Mehrheit gesagt, dass sie keine Verfassung wollen, die drastisch mit der politischen, kulturellen und wertebasierten Tradition des Landes bricht. Sicherlich werden sich die im Kongress vertretenen politischen Parteien darauf einigen, wie Änderungen an der aktuellen Magna Carta vorgenommen werden sollen oder welcher Mechanismus eingerichtet werden soll, um einen neuen Text vorzuschlagen.