Vereinigte Staaten

Assistierte Reproduktion stellt Verweigerung aus Gewissensgründen in Frage

Bioethische Fragen stehen in den Vereinigten Staaten aufgrund eines neuen Gesetzentwurfs zur künstlichen Befruchtung wieder einmal im Mittelpunkt des Interesses.

Paloma López Campos-12. März 2024-Lesezeit: 4 Minuten
In-vitro-Fertilisation

Ein Labortechniker führt die Vitrifikation von Embryonen durch (OSV News Foto / Christian Hartmann, Reuters)

2024 ist ein komplexes Jahr in den Vereinigten Staaten. Das Rennen um den Einzug ins Weiße Haus im November hat begonnen, und das bedeutet, dass viele Themen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, diskutiert werden. In diesem Sinne wird die Bioethik mit Themen wie Abtreibung und assistierte Reproduktion in den Vordergrund rücken.

 Der derzeitige US-Präsident Joe Biden hat in einer seiner letzten Reden erklärt, er wolle dafür sorgen, dass die Abtreibung als verfassungsmäßiges Recht. Nach der Aufhebung des Urteils Roe v. Wade durch den Obersten Gerichtshof fordern Aktivisten immer wieder den Schutz der Abtreibung als Recht.

Was in den Vereinigten Staaten nur eine Idee ist, ist in Frankreich bereits Realität. Dort wird der Schwangerschaftsabbruch nach der am 4. März verabschiedeten Reform ein verfassungsmäßiges Recht sein. Seitdem wollen viele andere Politiker den "Durchbruch" nachahmen, ermutigt auch durch die Feier des Internationalen Frauentags am 8. März.

Assistierte Reproduktion als Recht

Die Abtreibung ist jedoch nicht das einzige bioethische Thema in den Debatten. Am 18. Januar legte eine Gruppe von Abgeordneten im US-Kongress einen Text vor, der für viel Aufsehen gesorgt hat. Es handelt sich um den "Gesetz über den Zugang zu Familiengebäuden"Ziel des Gesetzentwurfs ist es, "die Beschränkung des Zugangs zur assistierten Reproduktionstechnologie und die gesamte medizinische Versorgung im Zusammenhang mit der assistierten Reproduktionstechnologie zu verbieten".

Assistierte Reproduktionstechnologie wird im US-Recht definiert als "alle Behandlungen oder Verfahren, bei denen menschliche Eizellen oder Embryonen manipuliert werden, einschließlich In-vitro-Fertilisation, intrafallopianer Gametentransfer, intrafallopianer Zygonentransfer" und andere ähnliche Technologien ("Fertility Clinic Success Rate and Certification Act of 1992").

Unbeschränktes Recht

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Gesundheitsdienstleister den Patienten die Dienste dieser Technologien zur Verfügung stellen und dass die Patienten sie ohne Einschränkungen oder Anforderungen erhalten, die belastender sind als Einschränkungen oder Anforderungen, die für medizinisch vergleichbare Verfahren auferlegt werden, die die reproduktive Gesundheit oder Sicherheit solcher Dienste nicht wesentlich verbessern oder den Zugang zu solchen Diensten unangemessen einschränken.

Es ist diese letzte und dritte Bedingung, die die Alarmglocken läuten lässt: Wie kann eine "unangemessene Einschränkung von Dienstleistungen" definiert werden? Ist die Verweigerung von Gesundheitspersonal aus Gewissensgründen eine "unangemessene Einschränkung"?

Der Gesetzentwurf legt den Zugang zur assistierten Reproduktionstechnologie als ein Recht fest, "einschließlich ohne Verbot oder unangemessene Einschränkung oder Beeinträchtigung". Nicht nur das, sondern es beinhaltet auch die Befugnis, "alle Rechte in Bezug auf die Verwendung oder Verfügung über genetisches Reproduktionsmaterial, einschließlich Gameten, zu behalten".

Der Text sieht auch vor, dass der Generalstaatsanwalt "im Namen der Vereinigten Staaten eine Zivilklage gegen jeden Staat, jede Gemeinde oder jeden Regierungsbeamten, jede natürliche oder juristische Person erheben kann, der/die eine Beschränkung oder Anforderung erlässt, anwendet oder durchsetzt, die das Recht auf Zugang zu assistierten Reproduktionstechnologien verbietet, unangemessen einschränkt oder beeinträchtigt". Wie der Generalstaatsanwalt können auch Einzelpersonen und Gesundheitsdienstleister zivilrechtlich gegen diejenigen vorgehen, die den Zugang zu diesen Techniken einschränken.

Keine Verweigerung aus Gewissensgründen

Was geschieht nun mit denjenigen Gesundheitsdienstleistern, die aus bioethischen Gründen solche Leistungen nicht erbringen wollen? In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Vorschrift in allen Bundesstaaten angewandt werden muss, unabhängig davon, ob sie mit anderen Bestimmungen, einschließlich dem Religious Freedom Restoration Act, in Konflikt steht. Dies bedeutet, dass die Verweigerung von reproduktionsmedizinischen Leistungen aus Gewissensgründen kaum als Grund für die Ablehnung solcher Leistungen angeführt werden kann.

Was die Frage der Verfassungswidrigkeit betrifft, so versucht der Text auch dieses Hindernis zu überwinden. So heißt es: "Wird eine Bestimmung dieses Gesetzes oder die Anwendung einer solchen Bestimmung auf eine Person, eine Körperschaft, eine Regierung oder einen Umstand für verfassungswidrig erklärt, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes oder die Anwendung einer solchen Bestimmung auf alle anderen Personen, Körperschaften, Regierungen oder Umstände davon unberührt".

Die Gefahren des neuen Gesetzes

Die Konferenz der katholischen Bischöfe der Vereinigten Staaten hat eine Kommuniqué ein Echo auf die Situation. Zunächst weisen die Bischöfe darauf hin, dass sie sich bewusst sind, dass Unfruchtbarkeit "eine Herausforderung für immer mehr Familien ist". Sie ermutigen daher Paare mit Kinderwunsch, legale Wege zu suchen, um eine Schwangerschaft zu erreichen. Sie erinnern jedoch daran, dass "die Lösung niemals ein medizinischer Prozess sein kann, bei dem unzählige Kinder vor der Geburt gezeugt werden und die meisten von ihnen eingefroren oder weggeworfen und zerstört werden".

Die Erklärung der Bischöfe unterstreicht ihre starke Ablehnung des "Access to Family Building Act". Der Episkopat macht darauf aufmerksam, dass dieses neue Gesetz "das erste Gesetz in der Geschichte wäre, das sich selbst von dem seit langem bestehenden Religious Freedom Restoration Act ausnimmt".

Die USCCB warnt, dass "glaubensbasierte gemeinnützige Wohltätigkeitsorganisationen, Schulen und kirchliche Organisationen, die ihren Gemeinden dienen und aus Prinzip keine In-vitro-Fertilisation in ihren Gesundheitsplänen für Mitarbeiter abdecken können, vor unmögliche, möglicherweise existenzielle Entscheidungen gestellt werden könnten". Aber nicht nur das, auch glaubensbasierte Gesundheitseinrichtungen und die dort Beschäftigten "könnten in ähnlicher Weise gezwungen sein, Verfahren zu ermöglichen, die gegen ihre Überzeugungen verstoßen, oder den Sektor zu verlassen".

Bioethische Implikationen

Die von der Bischofskonferenz hervorgehobenen Probleme enden jedoch nicht hier. Die Bischöfe erwähnen auch die bioethischen Fragen des "Klonens von Menschen, des Gen-Editierens, der Herstellung von Mensch-Tier-Chimären, der Reproduktion der Kinder eines längst verstorbenen Elternteils, des Kaufs und Verkaufs von menschlichen Embryonen, der Leihmutterschaft usw.".

Die USCCB behauptet, dass selbst diejenigen, die "nicht mit der Menschlichkeit jedes gezeugten Menschen übereinstimmen", die offensichtlichen Gefahren des Gesetzes erkennen müssen. In der Erklärung wird weiter betont, dass "eine Position, die die gesetzliche Weihe der In-vitro-Fertilisation unterstützt, wie gut sie auch gemeint sein mag, weder lebensfreundlich noch kinderfreundlich ist". Daher fordern die US-Bischöfe wirksamere Maßnahmen gegen Unfruchtbarkeit, wie "Investitionen in die Forschung" oder "verstärkte Unterstützung für Paare, die adoptieren wollen".

Der "Access to Family Building Act" ist derzeit in Vorbereitung. Es muss noch den Kongress, den Senat und den Präsidenten passieren, bevor es Gesetz wird. Doch schon jetzt gibt es Befürchtungen wegen seiner Unklarheit und der drohenden Folgen, die viele als weiteren Rückschritt im Bereich der Bioethik anprangern.

Newsletter La Brújula Hinterlassen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse und erhalten Sie jede Woche die neuesten Nachrichten, die aus katholischer Sicht kuratiert sind.