"Staatsbegräbnisse" nach Covid-19

Bestimmte säkulare Sektoren prangern die Feier der Heiligen Messe nach dem Abendmahl in Anwesenheit staatlicher, regionaler oder kommunaler Behörden als Verstoß gegen die Konfessionslosigkeit an.

30. Juli 2020-Lesezeit: 2 Minuten

Nach Monaten der Enge, des Schmerzes und der Ungewissheit gedenken wir mit öffentlichen religiösen Veranstaltungen der Menschen, die in Spanien an der Pandemie gestorben sind.

Aus diesem Grund wird die Feier der Heiligen Messe in Anwesenheit staatlicher, autonomer oder kommunaler Behörden von bestimmten säkularen Kreisen als Verstoß gegen die in Artikel 16.3 der spanischen Verfassung vorgeschriebene Konfessionslosigkeit angeprangert ("Keine Konfession darf einen staatlichen Charakter haben"). Was ist an dieser Behauptung dran?

 Wie immer ist eine ruhige juristische Reflexion sehr aufmerksam für den Kontext, in dem die Dinge geschehen. Und deshalb verstehen Experten selbst in Ländern, die einen staatskirchlichen Separatismus befürworten (ich denke an die Vereinigten Staaten nach dem 11. September 2001), dass in Krisensituationen und Tragödien von nationalem und globalem Ausmaß offizielle religiöse Zeremonien als Ausdruck der Trauer und des nationalen Zusammenhalts zugelassen werden können.

Aus Erfahrung in diesem und anderen Bereichen scheint mir die Feier einer Totenmesse für den Verstorbenen mit (natürlich freiwilliger) Anwesenheit von Behörden durchaus verfassungsgemäß zu sein, wenn drei Bedingungen erfüllt sind, die ich im Folgenden zusammenfasse.

  • (1) Den Glauben von Bürgern, die einer religiösen Minderheit angehören, nicht zu gefährden oder zu verletzen.
  • 2) dass die Teilnahme und/oder die Abhaltung dieser religiösen Handlung nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren demokratisch genehmigt worden ist.
  • 3) Schließlich darf es keine Verwechslung zwischen religiösen und staatlichen Funktionen geben, d.h. die religiöse Handlung muss als mit den Traditionen und Gebräuchen der Stadt, der Region oder des Landes verbunden verstanden werden und nicht direkt mit dem Staat, als ob sie Teil seiner Zuständigkeiten oder Maßnahmen wäre.

Außerdem ist die Schaffung von staatliche Paraliturgien außerhalb der religiösen Sphäre - ungeachtet ihrer Weisheit - durchaus Formen der "Umkehrung" sein können können durchaus Formen des "umgekehrten Konfessionalismus" sein, den die Verfassung natürlich auch nicht zulässt, gibt natürlich beides nicht zu.

Newsletter La Brújula Hinterlassen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse und erhalten Sie jede Woche die neuesten Nachrichten, die aus katholischer Sicht kuratiert sind.
Bannerwerbung
Bannerwerbung