TribüneMyriam Cortés Diéguez

Beschleunigung der Invaliditätsverfahren, nicht deren überstürzte Durchführung.

Am 8. Dezember trat die Reform des kirchlichen Verfahrens für die Ungültigerklärung von Ehen in Kraft. Es handelt sich um eine weitreichende rechtliche und pastorale Reform, die weiterhin nach Gerechtigkeit und Wahrheit strebt.

9. Januar 2016-Lesezeit: 3 Minuten

Papst Franziskus, der bereits als Papst der Barmherzigkeit bekannt ist, hat vor kurzem ein Gesetz erlassen, mit dem das kanonische Verfahren in Fällen der Nichtigkeit einer Ehe reformiert wird. Diese neue Regelung ist für die lateinische Kirche in der motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesusdie am 8. Dezember, dem Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariens und dem Beginn des Jahres der Barmherzigkeit, in Kraft trat.

Das Zusammentreffen der Daten ist kein Zufall; im Gegenteil, es ist sehr bezeichnend, dass diese neue Verordnung, die dem Papst sehr am Herzen liegt, im Zusammenhang mit der Einberufung des Außerordentlichen Jubiläums der Barmherzigkeit und einer Marienfeier entstanden ist.

Niemandem ist klar, dass das kirchliche Gericht, bei dem die Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit der kanonischen Ehe bearbeitet werden müssen, ein Ort der mütterlichen und barmherzigen Aufnahme für die Brüder und Schwestern sein muss, die den Schmerz einer gescheiterten Ehe erlitten haben.

Aus diesem Grund ist das neue Gesetz zweifellos mit einer starken Berufung zum pastoralen Dienst zugunsten der Gläubigen, die diese Schwierigkeiten durchleben, und auch ihrer Familien, die mit ihnen leiden, verbunden. Dies geht aus den Überlegungen hervor, die die Bischöfe auf der jüngsten, vom Papst im Oktober 2014 einberufenen außerordentlichen Synode über die Familie angestellt haben, auf der laut und deutlich die Forderung erhoben wurde, dass das Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit "schneller und leichter zugänglich". für alle Gläubigen.

In diesem Sinne enthält der Abschlussbericht der darauffolgenden Ordentlichen Generalversammlung der Synode im Oktober 2015 die Verpflichtung der Seelsorger, die Gläubigen, die eine gescheiterte Ehe erlebt haben, über die Möglichkeit zu informieren, das Verfahren zur Erklärung der Nichtigkeit einzuleiten, mit besonderer Rücksicht auf diejenigen, die bereits eine neue Verbindung oder eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen sind. So kann man sagen, dass die Synode den Zugang der Gläubigen zur kirchlichen Justiz erleichtern wollte.

Die größte Herausforderung besteht also darin, die Distanz zwischen der Gerechtigkeit der Kirche und den bedürftigen Gläubigen zu verkürzen. Die Nächstenliebe verlangt auch ein angemessenes Tempo, denn eine langsame Gerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit, sondern ungerecht, da sie bei den Gläubigen ein Gefühl der Verlassenheit und Hoffnungslosigkeit hervorruft, das sie von der Kirche entfernt und sie dazu bringt, Wege einzuschlagen, die nicht immer erwünscht, geschweige denn erstrebenswert sind.

Natürlich verbirgt sich nicht hinter jeder gescheiterten Ehe eine ungültige Ehe, aber in jedem Fall haben die Gläubigen das Recht, die Kirche über ihre Gültigkeit entscheiden zu lassen und ihr Gewissen zu beruhigen. Die Reform unterstreicht daher die Notwendigkeit, dass alle Gläubigen über die Möglichkeit einer Klage auf Erklärung der Nichtigkeit ihrer Ehe informiert werden, dass sie sich unterstützt und begleitet fühlen, dass die Schwierigkeit des Verfahrens durch eine Vereinfachung der Formalitäten und eine bessere Vorbereitung der Gerichtsbediensteten mit mehr Raum für Laien gemildert wird und dass schließlich die finanziellen Mittel der einzelnen Personen kein Hindernis darstellen.

Es besteht natürlich die Gefahr, dass die Öffentlichkeit die Beschleunigung des Verfahrens mit Eile oder die Verkürzung des Verfahrens mit der Bevorzugung der Annullierung von Ehen verwechselt. Das muss richtig erklärt werden. Es muss auch klargestellt werden, dass ein Unterschied gemacht werden muss zwischen dem, was die Kirche tut, nämlich eine Ehe für nichtig zu erklären, wenn der Richter mit moralischer Gewissheit das Nichtbestehen der Verbindung feststellt, und dem, was die Kirche nicht tut, nämlich eine gültige Ehe zu annullieren.

In diesem Sinne ist es offensichtlich, dass die Erklärung der Nichtigkeit einer Ehe niemals als Fähigkeit verstanden werden kann, d. h. als eine Entscheidung, die vom Willen der kirchlichen Autorität abhängt. Die Erklärung der Nichtigkeit besteht, wie ihr Name schon sagt, in der Feststellung der Tatsache der Nichtigkeit, wenn diese eingetreten ist, und nicht in ihrer Begründung. Gerade um diesbezügliche Fehlinterpretationen zum Schweigen zu bringen, die bereits während der Feier der erwähnten außerordentlichen Synode über die Familie aufgekommen waren, hat der Papst am Ende der Versammlung deutlich erklärt, dass kein Beitrag der Synode die geoffenbarten Wahrheiten über die Ehe in Frage gestellt hat: Unauflöslichkeit, Einheit, Treue und Offenheit für das Leben.

Die Reform ist sicherlich weitreichend, juristisch und pastoral, und man kann sagen, dass sie beispiellos ist, aber es muss ohne zu zögern festgestellt werden, dass das Ziel des kanonischen Prozesses dasselbe bleibt - die Rettung der Seelen und die Wahrung der Einheit im Glauben und in der Disziplin in Bezug auf die Ehe - und dass sich die ihm zugrunde liegenden Prinzipien nicht geändert haben, ebenso wenig wie die Absicht, Gerechtigkeit und Wahrheit zu suchen.

Wir hoffen daher, dass eine der ersten Früchte dieser Verfahrensreform darin bestehen wird, dass die Gläubigen die Gerechtigkeit der Kirche kennen lernen und ihr deshalb vertrauen, und dass sich die Kirche ihrerseits bewusst wird, dass die Rechtspflege ein echtes pastorales Instrument ist, das Gott in ihre Hände gelegt hat, und dass sie deshalb nicht auf komplizierte und unbezahlbare bürokratische Strukturen reduziert werden kann, sondern dass sie alle Gläubigen erreichen und für sie erreichbar sein muss.

Der AutorMyriam Cortés Diéguez

Rektor der Päpstlichen Universität von Salamanca

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